Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (kurz: Prostitutionsschutzgesetz, ProstSchG) am 1. Juli 2017, müssen Personen, die einer Tätigkeit als Prostituierte*r nachgehen, diese beim Ordnungsamt persönlich anmelden.

Stethoskop auf einem Aktenordner. Gesundheitsberatung, Arzt, Ärztin, Untersuchung, Patientinnen, Patienten, - Canva

Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 Sexarbeit geleistet haben, sind verpflichtet sich beim zuständigen Ordnungsamt bis zum 31. Dezember 2017 anzumelden. Die Anmeldung hat bei dem Ordnungsamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

Hinweis:
Diese Informationen finden Sie unterhalb des Beitrages in verschiedenen Sprachen.

Was muss ich vor einer Anmeldung erledigen?

Zunächst sind Sie zur Teilnahme an einer Gesundheitsberatung im Amt für Gesundheit und Hygiene verpflichtet. Diese ist für Sie kostenlos und absolut vertraulich. Aus Diskretionsgründen dürfen außer einer dolmetschenden Person keine weiteren Personen an dem Gespräch teilnehmen. Die Inhalte der Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt, dass heißt, dass weder anderen Behörden noch Außenstehenden Auskunft erteilt wird.

Worum geht es in der Gesundheitsberatung?

Sie erhalten Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten (STI), Empfängnisregelung, Hygienemaßnahmen, Risiken von Drogen- und Medikamentenkonsum und über Krankheitsvermeidung. Die Beratung geht auf Ihre persönliche Situation ein und ist auch als Hilfestellung zur Vermittlung von weiteren Beratungsangeboten gedacht.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis mit!
Im Anschluss an die Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung auf Ihren richtigen Vor- und Nachnamen und/oder einen Aliasnamen ausgestellt. Diese Bescheinigung sowie zwei Passfotos sind bei der Anmeldung im Ordnungsamt vorzulegen.

Wie häufig findet die Beratung statt?

Grundsätzlich findet die Beratung so häufig Sie mögen statt. In jedem Fall muss sie einmal jährlich stattfinden und bei unter 21-Jährigen alle sechs Monate.

Wann und wo findet die Beratung statt?

Die Gesundheitsberatungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung im Amt für Gesundheit und Hygiene, Heinrich-Melzer-Straße 3, Zimmer U.02 (Untergeschoss) statt. Zwecks Terminvereinbarung und für Rückfragen steht Ihnen Sabine Beißel telefonisch unter 0208 / 455-5365 oder per E-Mail versenden gerne zur Verfügung.
 

Achtung:

Vom 13. Dezember 2023 bis zum 2. Januar 2024 ist die Beratungsstelle nicht besetzt!

Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
  • und nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Kontext


Weitere Infos

Stand: 13.12.2023

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