Gewerberegisterauskunft
Einen Antrag auf gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich formlos unter Angabe von Gründen auch per E-Mail oder Fax stellen. Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Wer erhält die Auskunft?
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die*der Antragstellende ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
![Gebühren](/cms/bilder/StadtMH/icon-gebuehren.png)
Gebühren
Die Gebühren für eine Auskunft aus der Gewerbedatei betragen:
- Auskunftsersuchen, bei dem kein Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte:
20,00 Euro - Auskunftsersuchen, bei dem ein Gewerbetrieb ermittelt werden konnte:
20,00 Euro - Durchführung von Außendienstermittlungen zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen gemäß Zifffern 2 und 3 sowie Übermittlung per Telefax:
30,00 Euro
Die Gebühren werden Ihnen unter Angabe einer Buchungsstelle in Rechnung gestellt.
Besonderer Hinweis
Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 GewO bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt wurde.
Hier bekommen Sie ein Merkblatt zur Auskunft aus der Gewerbedatei.
![Kontakt](/cms/bilder/StadtMH/icon-kontakt.png)
Kontakt
Stand: 02.10.2023
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