Archiv-Beitrag vom 19.05.2021Hasenpest in Mülheim an der Ruhr

Archiv-Beitrag vom 19.05.2021Hasenpest in Mülheim an der Ruhr

In Mülheim an der Ruhr wurde bei einem verendeten Feldhasen die Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Diese Erkrankung kann auch auf den Menschen übertragen werden.

Der Erreger – das Bakterium Francisella tularensis – weist ein breites Wirtsspektrum auf. Die ansteckende Infektionskrankheit tritt bei frei lebenden Nagetieren vor allem bei Hasen auf. Der Erreger ist von Tier zu Mensch aber auch durch blutsaugende Parasiten (z. B. Mücken, Zecken) übertragbar. In Deutschland zählt die Hasenpest zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten. Die Übertragung von Tier zu Mensch erfolgt durch direkten Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial oder durch die Inhalation von kontaminiertem Staub oder Aerosolen.

Infizierte Tiere sind schwach, weisen einen schnellen Atem auf und zeigen kein Fluchtverhalten mehr. Beim Menschen treten grippeähnliche Symptome mit Fieber, Schüttelfrost, allgemeines Unwohlsein und Lymphknotenschwellungen auf. Aber auch Bauchschmerzen, Durchfall, Husten, Luftnot und Schmerzen im Brustkorb können Anzeichen einer Infektion mit dem Erreger sein.

Um sich vor der Infektion zu schützen, sollen tote Wildtiere nicht angefasst werden. Personen, die auf einem Spaziergang in Mülheim einen toten Feldhasen auffinden, können dies montags – donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr und freitags sowie samstags in der Zeit von 8 Uhr bis 23 Uhr unter der Rufnummer 0208 / 455-3275 beim Ordnungsamt melden. Außerhalb dieser Zeiten ist die Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer 0208 / 455-92 erreichbar.

Hundehalter sollten ihre Tiere an der Leine führen und die Waldwege nicht verlassen. „Wenn ihr Hund dennoch mit einem erkrankten oder toten Wildtier in Kontakt gekommen ist, sollte er so schnell wie möglich an Kopf/Maul abgewaschen werden“, rat das Veterinäramt. Hunde erkranken in der Regel nicht selbst an der Hasenpest, können den Krankheitserreger aber an den Menschen weitergeben.

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Stand: 19.05.2021

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