Haushalt 2021

Haushalt 2021

Geldstapel, Diagramme, Kalkulationen und Berechnungen. Die vielfältigen Aufgaben einer Stadt für das Gemeinwohl müssen geplant und finanziert werden. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt. - Canva

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen wurde vom Hauptausschuss anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in seiner Sitzung am 19. Februar 2021 beschlossen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Mit Verfügung vom 17. November 2021 wurde der Haushaltssanierungsplan genehmigt und die Haushaltssatzung am 24. November 2021 öffentlich bekannt gemacht.

Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, die Etatrede des Oberbürgermeisters und die Präsentation des Stadtkämmerers anlässlich der Etateinbringung des Haushalts 2021 in den Rat der Stadt am 17. Dezember 2020 sowie weitere, im folgenden Text näher erläuterte Dokumente als Datei herunterzuladen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen, § 3), Festsetzungen zur Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), die Verpflichtung zur Umsetzung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches im Jahre 2020 (§ 7), Kredite zur Liquiditätssicherung für die Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH (BHM) (§ 8), Festsetzungen zur Aufstellung einer Nachtragssatzung (§ 9) und deren Einschränkung (§ 10), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 11), zum Stellenplan des Haushaltsjahres (§ 12) und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 13).

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

  • erzielbaren Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Kommmunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW).

Der Haushaltssanierungsplan wurde für das Jahr 2021 fortgeschrieben.

Das Investitionsprogramm enthält die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

In den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens sind dem Haushaltsplan Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben beizufügen (§ 1 Absatz 2, Ziffer 10 KomHVO NRW).

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Stand: 25.11.2021

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