Identitätsbescheinigung

Identitätsbescheinigung

Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs).

Luftbild aus dem Frühjahr 2013 mit den gelb eingefärbten Flurstücksgrenzen - Amt 62 / i.R. Lothar Vorrath

Die Bezeichnung von Flurstücken im Liegenschaftskataster können sich über längere Zeiträume durch wiederholte Fortführungen ändern. Mit der Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welche historischen Flurstücke den aktuell im Liegenschaftskataster aufgeführten Flurstücken entsprechen.

Solche Fragen werden im Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung geklärt und durch eine (kostenpflichtige) Identitätsbescheinigung bestätigt.

Die Gebühr für die Erteilung einer Identitätsbescheinigung berechnet sich entsprechend der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen.

  • 25,- Euro für jede angefangene Arbeitsviertelstunde

Sprechen Sie uns gerne an!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Grundbuch und Liegenschaftskataster.

Kontakt


Stand: 10.10.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel