Archiv-Beitrag vom 29.06.2018"Ihr Haus in neuem Glanz"

Archiv-Beitrag vom 29.06.2018"Ihr Haus in neuem Glanz"

... mit Fördermitteln des Landes NRW

Es gibt Fördergelder des Landes für die Modernisierung von Wohnungen. - (c) Michael Grabscheit / PIXELIODas Land NRW stellt auch in 2018 wieder Fördermittel zur Modernisierung von vorhandenem Wohnraum zur Verfügung. Förderfähig sind diverse bauliche Maßnahmen zur Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden sowie die damit verbundenen Instandsetzungsmaßnahmen.

Hierzu zählen zum Beispiel folgende Maßnahmen:

  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Abbau von Barrieren
  • Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
  • Verbesserung des Wohnumfeldes

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig ist. Wohnungen unter 35 Quadratmeter (qm) sowie Hochhäuser sind nicht förderfähig. 
Bei selbstgenutztem Eigentum müssen Eigentümer die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) einhalten. Im Mietwohnungsbau führt die Förderung zu einer Mietpreis- und Belegungsbindung, das heißt, die Wohnungen dürfen während der Zweckbindung (wahlweise für 20 oder 25 Jahre nach Fertigstellung) nur gegen Vorlage eines WBS neu vermietet werden. Die zulässige Miete wird in der Förderzusage festgesetzt und beträgt 5,55 Euro/qm und kann jährlich um 1,5 % erhöht werden.
Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten und beträgt höchstens bis zu 100.000,00 Euro pro Wohnung oder Eigenheim.

Neu in 2018:

  • Bei der Finanzierung des Modernisierungsvorhabens muss kein Eigenanteil mehr erbracht werden.
  • Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass – nicht rückzahlbar!) in Höhe von 20 % des anerkannten Darlehens gewährt werden.

Darlehenskonditionen:
Das Darlehen wird für die ersten zehn Jahre zinsfrei gewährt. Danach beträgt der Zins jährlich 0,5 % bis zum Ende der Zweckbindung. Die Tilgung beträgt 2 %. Ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 0,5 % wird zusätzlich erhoben.

Zu allen Fördermöglichkeiten erhalten Sie weitere Informationen unter https://www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/ oder beim Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 unter den folgenden Telefonnummern:
0208 / 455-6412, -6417, -6424. Hier können auch Termine für Beratungsgespräche vereinbart werden.

Kontakt


Stand: 29.06.2018

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