Archiv-Beitrag vom 29.08.2019Immmobilienkontrolle an der Eppinghofer Straße

Archiv-Beitrag vom 29.08.2019Immmobilienkontrolle an der Eppinghofer Straße

Eklatante Mängel festgestellt. Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner steht an erster Stelle.

Im Rahmen einer Kontrolle der Stadt zur Sichtung von sogenannten „Problemimmobilien“ gab es insbesondere Hinweise auf Baumängel an Wohn- und Geschäftsgebäuden an der Eppinghofer Straße 100 und 104 in Eppinghofen.

Immobilienkontrolle Eppinghofer Straße 100 und 104. - Referat I, Thomas Nienhaus

Fotos: Thomas Nienhaus

Aufgrund dieser Hinweise wurde heute seitens des Ordnungsamtes, der städtischen Bau- und Wohnungsaufsicht und der Feuerwehr Mülheim eine Kontrolle und Begehung vor Ort durchgeführt. Bei der Begehung wurden eklatante brandschutzrechtliche sowie diverse baurechtliche Mängel festgestellt, die teilweise eine akute Gefahr für Leib und Leben der Bewohnenden bedeuten.

Daher wurde für das Dachgeschoss der betroffenen Immobilien durch die städtische Bauaufsicht eine sofortige Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Durch den Verbund mehrerer Wohneinheiten miteinander kann eine ausreichende Sicherheit nicht gewährleistet werden. Die zwei dort anwesenden Personen sind in anderen Wohnungen im gleichen Haus untergekommen.

Immobilienkontrolle Eppinghofer Straße 100 und 104. - Referat I, Thomas Nienhaus
 
Für die übrigen Wohneinheiten hat der Eigentümer die Auflage erhalten, alle akuten Mängel, die zu einer Gefahr für Leib und Leben führen, noch heute zu beseitigen, um einer Räumung vorzubeugen (bspw. fehlende Rauchmelder, einen fehlenden, zweiten Rettungsweg einer Wohneinheit oder Brandlasten im Treppenhaus). Der Eigentümer der Immobilie hat unmittelbar eine Firma mit der Beseitigung dieser Mängel beauftragt.

Da zudem Teile der Dächer auf die Straße zu fallen drohen, wird im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr durch die Stadt Mülheim an der Ruhr ab morgen (30.8.) ein Passantenschutztunnel auf dem Gehweg errichtet.

Bezüglich der weiteren Mängel, die keine akute Gefahr für Leib und Leben der Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten, wird nun ein Ordnungsverfahren gegen den Eigentümer und ggf. einzelne Mieter eingeleitet.
 

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Stand: 29.08.2019

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