Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges

Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges

Bildausschnitt von einem Autolenkrad. Fahrzeuge, Autos, KFZ, Zulassungen, Ummeldungen, Halterwechsel, Anmeldungen, Neuwagen, Gebrauchtwagen - Bild von Markus Spiske auf Pixabay

Auf Antrag kann die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch ausschließlich für die Dauer eines Tages erfolgen. Es ist hierbei nicht notwendig, Kennzeichen mit Siegelplaketten zu versehen, wie es bei anderen Zulassungsvorgängen notwendig ist.

Das Fahrzeug gilt am Ende des des Tages der Zulassung automatisch als abgemeldet.

i-KFZ Logo des Bundesverkehrsministeriums, kleine Ausführung - BMVIDiese Dienstleistung ist auch online, ohne Gang zur Behörde, möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich  i-KFZ: 

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
  • Zulassungsbescheinigung II mit sogenannter "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (auch: COC-Bescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft)
  • Halten Sie auch das erforderliche SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereit (kann im Bürgeramt erstellt werden).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden. Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in dem weiter unten stehenden Link.  

Hinweis

Die Zulassungsbehörde muss auf die Vorführung des Kraftfahrzeuges bestehen, wenn für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung II oder vergleichbare Dokumente (eine COC-Bescheinigung ist nicht ausreichend) ausgestellt wurden oder für das Kraftfahrzeug keine Identifizierung der Fahrgestellnummer durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation beispielsweise (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) erfolgt ist. Die Identifizierung durch einen Kraftfahrzeughandel ist nicht ausreichend.

 

Gebühren

Gebühren

  • 45,90 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich:

  • 2,60 Euro Vorab-Reservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)

Bitte beachten Sie, dass für die Tageszulassung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.

Zur Online-Terminvereinbarung

 

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 15.02.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel