Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden seit dem 1. Januar 2005 nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
Anspruchsberechtigt sind die Personen, die die Altersgrenze (65 +) erreicht haben oder über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Eine dauerhaft volle Erwerbsminderung besteht, wenn man wegen einer Krankheit oder einer Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, und es nicht wahrscheinlich ist, dass diese Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch die gesetzliche Trägerin der Rentenversicherung.
Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen zählen kraft Gesetz zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen.
Dagegen ist bei Menschen mit Behinderungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer Grundsicherungsberechtigung noch nicht auszugehen, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (§ 1 Satz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI).
Die Grundsicherung richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, ist antragsabhängig und entspricht ihrer Höhe nach im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
Es erfolgt:
- Kein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder beziehungsweise Eltern wenn diese über weniger als 100.000,- Euro Jahreseinkommen verfügen
- Keine Pflicht zum Kostenersatz durch Erbende
Für ausländische Mitbürger*innen bestehen besondere Vorschriften. Es wird gebeten, im Einzelfall die zuständigen Sachbearbeitenden zu befragen.
Sie erreichen das Team der Abteilung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Gebäude Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr.
Öffnungszeiten
Zurzeit nur nach Terminvereinbarung
Ansprechpersonen
Teamleiterin: Jessica Warmann, Telefon 455-5076, Raum 25
Bezirk: | Telefon | Raum | |
Stadtmitte | N. N. | 455-3521 | 221 |
Altstadt I |
Freia ter Smitten
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455-5070
|
220
|
Altstadt II | Angela Keller | 455-5047 | 226 |
Styrum | Nadine Neumann | 455-5785 | 228 |
Dümpten | Axel Reissig | 455-5791 | 23 |
Heißen, Menden-Holthausen | N.N. | 455-5770 | 224 |
Saarn, Broich | Claudia Jansen | 455-5094 | 226 |
Speldorf | Martina Scholl | 455-5066 | 130 |
Sonderbereich Ukraine | Dustin Michalik | 455-5039 | 221 |
Teamleiterin Sandra Spiegelberg, Telefon 455-5037, Raum 425
Grundsicherung für behinderte Menschen in Werkstätten
Buchstabe A - K | Anke Castor | 455-5065 | 423 |
Buchstabe L - Z | Susanne Ruhnke | 455-5082 | 423 |
Grundsicherung für Personen in Besonderen Wohnformen
Buchstabe A - Z | Kyra Sontacki | 455-5087 | 426 |
Grundsicherung für Personen im Betreuten Wohnen
Buchstabe A - P | Claudia Bohnes | 455-5077 | 421 |
Buchstabe Q - Z | Nicole Klose | 455-5061 | 421 |
Grundsicherung, Casemanagement für Personen unter 65 Jahre
- Altstadt, Stadtmitte, Broich, Heißen, Menden, Holthausen
Marianne Steinhoff, Telefon: 455-5095, Raum 32 - Styrum, Dümpten, Saarn, Speldorf
Kumaran Jeyaranjan, Telefon: 455-5043, Raum 32
Fachkraft Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche außerhalb von Einrichtungen
- Andrea Reuschel, Telefon: 455-5781, Raum 31
- Marie-Sophie Jungkurth, Telefon: 455-5922, Raum 31
- SG 96 - Antje Poets, Telefon: 455-5084, Raum 432
- SG 80 - Sarah Kukasch, Telefon: 455-5097, Raum 426
Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
- Nicole Klose, Telefon: 455-5061
Kontakt
Stand: 07.07.2023
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