Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

Auf dem Foto ist eine Doppelstreife bestehend aus einem Mitarbeiter des Mülheimer Ordnungsamtes und einem Mitarbeiter der Einsatzhundertschaft der Landespolizei abgebildet, die sich im Mülheimer Stadtgebiet aufhalten. - Sarah Sternol

Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes sind für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im gesamten Mülheimer Stadtgebiet zuständig.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, wenn sich alle Personen im Stadtgebiet an geltende rechtliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) halten. Wird dagegen verstoßen, schreitet der Kommunale Ordnungsdienst ein. Hierbei kann ein Verwarn- oder Bußgeld, ein Platzverweis, eine Anordnung zur Gefahrenabwehr oder eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Zum Beispiel wird der Kommunale Ordnungsdienst tätig, wenn Passant*innen durch das Verhalten anderer massiv belästigt werden (aggressives Betteln, übermäßiger Alkoholkonsum), Feuerwehrzufahrten durch Inanspruchnahme öffentlicher Flächen zugestellt werden, Hundehalter*innen ihren Hund nicht an der Leine führen, unachtsam Müll weggeworfen wird, Vandalismus und mehr.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe des Ordnungsamtes. Die häufigsten Beschwerden, die in der Leitstelle eingehen, beziehen sich auf Parkverstöße. - Tobias Grimm

Der KOD unterstützt zudem die städtischen Ämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies können Gaststättenkontrollen, die Rückführungen von abgelehnten Asylbewerber*innen, die Räumung von Problemimmobilien oder die Evakuierung bei Bombenfunden sein.

Um das Sicherheitsgefühl der Mülheimer Bürger*innen zu stärken, werden gemeinsame Streifen mit der Polizei durchgeführt. Eine zusätzliche, gemeinsame Dienststelle beider Behörden befindet sich in der Stadtwache, Am Rathaus 4.

Telefonisch können Sie die Leitstelle unter 0208 / 455-3275 zu folgenden Zeiten erreichen:

  • Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.30 Uhr
  • Samstag von 8.00 bis 15.30 Uhr

Darüber hinaus können Sie Ihre schriftlichen Anfragen oder Hinweise gerne an die zentrale E-Mail-Adresse der Leitstelle richten: versenden

Die Ruhrpromenade ist eine Fußgängerzone, in der Radfahren gestattet ist. Radfahrer müssen dabei Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen sie nicht behindern oder gefährden. - Tobias Grimm

Kontakt


Stand: 04.01.2024

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