Archiv-Beitrag vom 01.10.2019Informationen zum Bürgerentscheid am 6. Oktober 2019

Archiv-Beitrag vom 01.10.2019Informationen zum Bürgerentscheid am 6. Oktober 2019

Rücksendung der Abstimmungsbriefe zum Bürgerentscheid

Briefabstimmende müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Abstimmungsbrief (mit Abstimmungsschein und Stimmzettel - im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag -) spätestens bis zum 6. Oktober 2019, 16.00 Uhr, beim Abstimmungsleiter eintrifft.

Bild Alle Infos zum Bürgerentscheid am 6. Oktober 2019 - Referat I

Die Abstimmungsbriefe können daher auch noch am Tag des Bürgerentscheides von 8.00 bis 16.00 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Eingang am Markt, 1. Etage, Raum B.111, sowie in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden oder im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012, von 15.00 bis 16.00 Uhr abgegeben werden.
Verspätet eingehende Abstimmungsbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefabstimmungsvorständen zurückgewiesen werden.

Die Abstimmungsbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

Die Deutsche Post AG kann nur die Abstimmungsbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Briefe deshalb spätestens am Donnerstag, 3. Oktober 2019 abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden.
Wer seinen Abstimmungsbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Brief gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingeht. 

Stimmabgabe ohne Abstimmungsbenachrichtigung

Bürgerinnen und Bürger, die keine Abstimmungsbenachrichtigung postalisch erhalten haben oder ihre Benachrichtigung verlegt haben, können unter der Rufnummer 455-1696 ihren Abstimmungsbezirk und den dazugehörigen Abstimmungsraum erfragen.
Abstimmungsberechtigt sind alle Mülheimerinnen und Mülheimer, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie auch Unionsbürger und Unionsbürgerinnen der übrigen Mitgliedstaaten soweit das 16. Lebensjahr vollendet wurde und spätestens seit dem 20. September 2019 in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 

Die Stimmabgabe kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personal-ausweis oder Führerschein) erfolgen.
Neue Abstimmungsbenachrichtigungen werden auch auf Nachfrage hin nicht noch einmal verschickt, da die Karten lediglich Informationen zum anstehenden Bürgerentscheid enthalten. 

Öffnungszeiten der Abstimmungsräume am 6. Oktober 2019

Die Abstimmungsräume sind am Sonntag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe ist nur zuzulassen, wer im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Abstimmungsschein für das Stadtgebiet vorlegt.
Alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum Abstimmungsraum auf der Abstimmungsbenachrichtigungskarte zu beachten, da die räumliche Einteilung des Stadtgebietes in die Abstimmungsbezirke nicht identisch ist mit der Einteilung zu politischen Wahlen. 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung zum Bürgerentscheid am 6. Oktober 2019.

 

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Stand: 01.10.2019

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