Informationen zwei Jahre vor der Einschulung
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 geboren sind, werden in zwei Jahren schulpflichtig, also zum Schuljahr 2022/2023.
Wir möchten den Eltern bereits jetzt allgemeine Informationen über frühzeitige Fördermöglichkeiten ihres Kindes im Kindergarten sowie über schulrechtliche Regelungen geben, zum Beispiel:
- Kooperation zwischen Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule (unter anderem Bildungsdokumentation)
- Schulfähigkeit
- Einschulungsregelungen (Anmeldeverfahren, vorzeitige Einschulung und mehr)
- schulische Betreuungsmöglichkeiten (Offene Ganztagsschule und mehr).
Hier finden Sie die allgemeinen Informationen und die Namen mit Telefonnummern verschiedener Ansprechpersonen aus den Bereichen Schulamt, Gesundheitsamt, Amt für Kinder, Jugend und Schule: Internet-Infos 2 Jahre vor Einschulung
Falls Sie Fragen zu speziellen Angelegenheiten einzelner Grundschulen oder einzelner Kindergärten haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an eine Grundschule beziehungsweise an den Kindergarten.
Kontakt
Stand: 14.07.2020
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