Kampfmittelnachsuche

Kampfmittelnachsuche

Wenn Sie beim Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung einen Bauantrag stellen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie nach der Bauordnung NRW vor Baubeginn das betreffende Grundstück auf das Vorhandensein von Kampfmitteln überprüfen lassen müssen. Dies ist immer dann notwendig, wenn Sie bei Bauarbeiten mehr als 80 Zentimeter tief in den gewachsenen Boden (Geländeniveau 1945) graben oder bohren.

Entschärfung einer Fünf-Zentner-Bombe (hinten im Fahrzeug des Kampfmittelräumdienstes, neben Werkzeug und Feuerlöschern, aufgestellt) aus dem zweiten Weltkrieg durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf - Ordnungsamt

Den Antrag auf Überprüfung stellen Sie bei beim Ordnungsamt, Abteilung 32-11,
Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars (siehe Datei im Anhang).

Markierte Kartenausschnitte. Was ist erforderlich, wenn mein Grundstück bei einer Baumaßnahme nach Kampfmitteln abgesucht werden soll?

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können ist es erforderlich, dass Sie eine amtliche Basiskarte im Maßstab 1:5000 in schwarz-weiß mit Einzeichnung der Flurstücke dem ausgefüllten Antrag beifügen. Das zu bebauende Flurstück malen Sie bitte entweder gelb aus oder umranden es deutlich sichtbar in rot.

Zudem müssen mindestens zwei lesbare Straßennamen vorhanden sein.

Bitte beachten Sie hierzu das dem Antrag beigefügte Merkblatt!

Andere Karten werden nicht benötigt. Beachten Sie bitte, dass die Karte nicht größer als DIN A4 sein darf.

Sofern möglich bitten wir darum, den Antrag per E-Mail an folgende Adresse zu senden: Kampfmittelbeseitigung@muelheim-ruhr.de

Reichen Sie die Antragsunterlagen per E-Mail ein, verkürzt sich die Bearbeitungszeit!

Wichtiger Hinweis:
Falsche Karten oder Karten mit falscher Markierung oder falschem Maßstab können nicht bearbeitet werden und werden daher zurückgesandt!

Die Bearbeitung Ihres Antrags in Verbindung mit Ihrem Antrag auf eine Baugenehmigung oder Bauanzeige ist für Sie kostenlos.

Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Kontakt

Kontext


Stand: 01.09.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel