Archiv-Beitrag vom 06.05.2021Kita-Beiträge

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Viele Eltern, deren Kinder eigentlich eine Kindertageseinrichtung (Kita) oder die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, beschweren sich aktuell bei der Stadtverwaltung, weil sie Beiträge zahlen sollen, obwohl aktuell wegen der Corona-Pandemie die Betreuung nicht oder nur eingeschränkt erfolgt. Einige Eltern haben deshalb die Zahlungen eingestellt und nun eine Mahnung erhalten.

Bauklötze, Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderbetreuung, Elternbeiträge - Pixabay

Das Land NRW und der Städtetag konnten sich bislang noch nicht auf eine Erstattung einigen. Das aktuell vom Land unterbreitete Angebot einer hälftigen Erstattung der Beiträge für die Monate Mai und Juni haben die kommunalen Spitzenverbände abgelehnt und stattdessen eine hälftige Erstattung des Landes für die Monate Februar bis Mai gefordert.
 
Das Problem: Es besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung von Elternbeiträgen, auch wenn Leistungen nur eingeschränkt erbracht werden können. Würde die Stadt die von den Eltern geforderten Beiträge reduzieren oder erlassen, würde dies eine freiwillige Leistung darstellen. Eine solche darf die Stadt Mülheim aufgrund der Haushaltslage aber nicht erbringen. Die bisherigen „Gebühren-Erlasse“ in Mülheim erfolgten immer analog zu den Vereinbarungen, die das Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen hatte. Die Einnahmeausfälle teilten sich hierbei das Land und die Kommunen.
 
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis zu einer abschließenden Vereinbarung die festgesetzten Beiträge von den Eltern zu entrichten sind. Ansonsten können Mahngebühren und gegebenenfalls weitere Kosten für die Eltern entstehen. Sollte es zu Vereinbarungen für zurückliegende Zeiträume kommen, werden die bereits entrichteten Beiträge erstattet oder verrechnet.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Elternbeiträgen für Kitas, OGS und der Kindertagespflege sowie die jeweiligen Ansprechpartnerinnen.

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Stand: 07.05.2021

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