Archiv-Beitrag vom 22.11.2018Klarstellung zum WAZ/NRZ-Artikel: "Stadt lässt Millionenbeiträge liegen"

Archiv-Beitrag vom 22.11.2018Klarstellung zum WAZ/NRZ-Artikel: "Stadt lässt Millionenbeiträge liegen"

ikon Sprechblasen: Weisen auf Bürgerbeteiligung, - kommunikation, -entscheidungen und weiteres hin - MSTIm Zeitungsartikel in der WAZ und NRZ am 21. November 2018 über die Beteiligung der Anlieger an Straßenbaukosten wird in der Überschrift behauptet: „Stadt lässt Millionenbeiträge liegen“. Der Autor spekuliert in seinem letzten Satz: „Es dürfte sich aber wohl um eine beträchtliche zweistellige Millionensumme handeln.“ Der Eindruck, hier würde durch die Verwaltung ein Versäumnis zum Nachteil der Stadt erfolgen, ist falsch.

Tatsächlich hat die Verwaltung mit zwei Listen dargestellt, für welche Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte in Zukunft Erschließungs- und Ausbaubeiträge aufgrund von Straßenbaumaßnahmen erhoben werden können. Das sind bei Erschließungsbeiträgen 191 und bei Ausbaubeiträgen 101 Maßnahmen.
Bei den Erschließungsmaßnahmen liegen derzeit für drei Maßnahmen die Voraussetzungen für eine Abrechnung vor. Die Bescheide hierfür werden derzeit vorbereitet.
Bei 188 Maßnahmen liegen noch keine Voraussetzungen für eine Abrechenbarkeit vor. Die Liste zeigt auf, welche Gründe dafür verantwortlich sind. Bei 30 Maßnahmen ist die technische Fertigstellung erfolgt, aber es müssen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abrechenbarkeit noch geschaffen werden. Sobald auch diese vorliegen, erfolgt immer eine zeitnahe Abrechnung.
Konkret sind im Verlauf der letzten fünf Jahre fünfzehn Maßnahmen abgerechnet worden, die entsprechend in der Liste nicht mehr aufgeführt sind. Bei weiteren dreizehn Straßen beziehungsweise Straßenteilstücken steht die Abrechnung unmittelbar  bevorbeziehungsweise werden in nächster Zeit durch den Abschluss des technischen Ausbaus oder die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes die Voraussetzungen für eine Abrechnung geschaffen, die dann auch stattfinden wird.

Bei den Ausbaumaßnahmen nach dem Kommunal-Abgabengesetz (KAG) wird erkennbar, dass keine Maßnahme verjährt ist und in der Regel mit einer dreijährigen Verzögerung nach Fertigstellung die Abrechnung erfolgt. Aktuell werden die Maßnahmen abgerechnet, die 2015 fertiggestellt wurden. Der dreijährige Abrechnungsverzug könnte auch mit mehr Personal bei der Stadt nicht deutlich verkürzt werden, weil von der Fertigstellung bis zur Abrechnung zahlreiche Prüfungshandlungen erforderlich sind.
Da in vielen Fällen auch Vorauszahlungen erhoben werden, ist der Eindruck überdies unhaltbar, es würden Millionenbeiträge liegen bleiben. Fakt ist, dass aus den Listen kein Vorwurf für schlechtes Verwaltungshandeln ableitbar ist.

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Stand: 20.03.2020

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