Kommunalwahlen 2020
Am 13. September 2020 wurden bei den Kommunalwahlen die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister (OB-Wahl), der Rat der Stadt und die Bezirksvertretungen neu gewählt.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist für die Gemeindewahlen (§ 7 Kommunalwahlgesetz - KWahlG) wer am Wahltag
- Deutscher oder Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt),
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet (das ist das Stadtgebiet) seine oder ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine oder ihre Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Kontakt
Stand: 06.09.2021
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