Archiv-Beitrag vom 18.09.2020Krisenstabsleitung beunruhigt: Corona-Zahlen steigen

Archiv-Beitrag vom 18.09.2020Krisenstabsleitung beunruhigt: Corona-Zahlen steigen

Die aktuelle Corona-Situation in unserer Stadt gibt größten Anlass zur Sorge. Derzeit gibt es 75 infizierte Personen bei einer Bevölkerungszahl von rund 173.000. Alleine in den letzten fünf Tagen sind mehr 20 neue Fälle dazugekommen. Dennoch liegt die 7-Tage-Inzidenz (runtergebrochen auf 100.000 Einwohner gemäß RKI) bei rund 32 und damit unter dem ersten kritischen Wert von 35.
Insbesondere im privaten Bereich, bei größeren Feiern beispielsweise, müssen die Hygienebestimmungen der Corona-Schutzverordnung zwingend und unbedingt eingehalten werden. „Was passiert, wenn dies nicht geschieht, sehen wir in diesen Tagen. Die aktuelle Entwicklung ist hoch problematisch“, so die Krisenstabsleitung Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort und seine Vorstandskollegen Marc Buchholz und Frank Mendack.

Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort, Leiter Krisenstab - Walter Schernstein

Frank Steinfort konkretisiert: „Bei größeren Feiern in Gaststätten oder Event-Hallen wurden leider zuletzt die Gästelisten sehr nachlässig geführt. So wurden nur Handynummern ohne Namen und Adresse angegeben, was die Nachverfolgung von Infektionsketten extrem erschwert. Dieser Mangel hat nach einer Feier in einer Nachbarstadt mit vielen Mülheimer Gästen dazu geführt, dass unsere Infektionszahlen erheblich in die Höhe gegangen sind und dass wir immer noch nicht alle Kontaktpersonen ermitteln konnten. Teilweise werden unsere Anrufe einfach weggedrückt. Aber, wir werden ohne Zögern gegen die Veranstalter vorgehen, die diese Listen nicht sorgfältig führen lassen“, so der Krisenstabsleiter.

Und noch ein wichtiger Hinweis, so Steinfort: „Wenn es zu einer Infektion gekommen ist und das Gesundheitsamt Kontaktketten ermittelt, müssen zwingend und unbedingt wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht werden. Ansonsten droht ein Bußgeld“.
Verstöße gegen die Coronaregeln werde man „unnachgiebig“ ahnden. So wurden in der Innenstadt in diesem Zusammenhang eine Pizzeria und ein Lebensmittelmarkt zwangsweise geschlossen. „Wer sich nicht an die verhängte Quarantäne hält und damit andere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Lebensgefahr bringt, dem droht ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige“.
Steinfort wird deutlich: "Personen, die sich nicht an eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes halten, begehen eine Straftat. Wir werden festgestellte Fälle an die Staatsanwaltschaft Duisburg zur Einleitung eines Strafverfahrens weiterleiten. 
Im Zusammenhang mit der schon genannten Familienfeier wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter gegen die CoronaSchVO verstoßen hat, wenn er eine Veranstaltung mit mehr als 150 Teilnehmenden durchgeführt oder die einfache Rückverfolgbarkeit nicht sichergestellt hat. Verstöße werden mit Bußgeldern von 500 bis 2.500 Euro Bußgeld belegt. Wenn die Rückverfolgbarkeit durch eine solche Nachlässigkeit erschwert wird, hat das erhebliche Folgen für die Steigerung des Infektionsrisikos unbeteiligter Bürgerinnen und Bürgern. Entsprechende Ermittlungen werden derzeit durchgeführt“. 

AHA-Regeln einhalten

Zudem ruft der Krisenstabsleiter erneut auf: „Achten Sie auf den Abstand, die üblichen Hygieneregeln und das Tragen einer Alltagsmaske. Diese Regeln sind einzuhalten, und dies ist nicht zu viel verlangt. Die Regeln gelten für alle Menschen in Mülheim gleicher-maßen. Zum Wohle von uns allen.
Und ich möchte noch etwas betonen: Niemand ist gegen eine Coronavirus-Infektion immun. Es kursieren offenbar Gerüchte, das bestimmte Personengruppen angeblich gar nicht erkranken könnten. Dies ist wissenschaftlich widerlegt und schlichtweg Unfug. 
Was erwiesenermaßen schützt, sind die geltenden Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Wer diese Hinweise missachtet, gefährdet nicht nur die Gesundheit anderer Menschen, sondern riskiert auch, für erhebliche Einschränkungen des alltäglichen Lebens verantwortlich zu sein. Wir wollen diese erneuten Einschränkungen nicht. Aber wenn die Entwicklung so weitergeht wie in den letzten Tagen, werden sie unvermeidlich sein. Achten Sie auch aufeinander. Sprechen Sie Personen, die sich nicht an die Regeln halten, freundlich, aber bestimmt an und weisen Sie sie darauf hin. Gehen Sie nur bitte kein unnötiges Risiko ein: Wenden Sie sich gegebenenfalls auch gern direkt an das Ordnungsamt. Wenn einige wenige durch ihr Verhalten die Gesundheit und den Alltag der gesamten Stadtgesellschaft gefährden, kann und darf das nicht einfach hingenommen werden. Wir haben die Krise bislang gut, sogar sehr gut gemeistert. Jetzt bitte ich Sie eindringlich: Halten Sie die AHA-Regeln ein: Abstand Halten, Hygiene beachten und Mund-Nasen-Bedeckung tragen“.

Neue Regeln für den Sportbereich

In der außerplanmäßigen Krisenstabssitzung hat auch der Sport eine Rolle gespielt. Die Leiterin des MSS, Martina Ellerwald, stellte fest: bundesweite Teamsportveranstaltungen, die nach der aktuellen CoronaSchVO wieder mit mehr als 300 Zuschauern ausgetragen werden könnten, finden an diesem Wochenende in Mülheim nicht statt.
Der übrige Spielbetrieb der Mülheimer Sportvereine kann mit bis zu 300 Zuschauern unter den bisher schon geltenden Vorgaben durchgeführt werden: 
Er müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden.
Neu aufgenommen wurde, dass außerhalb des Zuschauerplatzes eine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne verpflichtend zu tragen ist. Diese darf erst am Zuschauerplatz abgelegt werden. Bei Personen ist auf den Zuschauerplätzen weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten. Ab dem 23. September müssen die gesundheitlichen Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden, welche auf Verlangen vorzulegen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf unserer Corona-Seite.

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Stand: 18.09.2020

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