Liegenschaftskataster: Auskunft
Das Liegenschaftskataster ist ein beschränkt öffentliches Register. Das bedeutet, dass jede Person, die ein berechtigtes Interesse darlegt, Auskunft daraus erhalten kann. Diese Unterlagen sind kostenpflichtig, genaue Angaben können Sie der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Diese Regelung dient dem Schutz personenbezogener Daten, das heißt Ihrem Interesse als Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, eröffnet aber gleichzeitig die Möglichkeit die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstückes zu erfahren, um mit ihr oder ihm in Kontakt treten zu können.
Beachten Sie aber bitte, dass weder das Katasteramt noch das Grundbuchamt für den Nachweis der Adressen der Grundstücks-Eigentümer und -Eigentümerinnen zuständig ist.
Hier finden Sie weitere Infos zum Liegenschaftskataster.
Hier gelangen Sie zur Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.
Kontakt
Stand: 13.01.2021
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