Liegenschaftskataster: Auskunft
Mülheim an der Ruhr/Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung
Hans-Böckler-Platz5 45468Mülheim an der Ruhr

Liegenschaftskataster: Auskunft

Grundstück mit Holzschild. Eigentümerinnen, Grundbuch, Umlegung, Vermessungen, Liegenschaften, Liegenschaftskataster - Bild von Benjamin Balazs auf Pixabay

Das Liegenschaftskataster ist ein beschränkt öffentliches Register. Das bedeutet, dass Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, Auskunft daraus erhalten können. Diese Regelung dient dem Schutz personenbezogener Daten. Ein bloßes einseitiges Kauf- oder Mietinteresse reicht nicht aus. Diese Unterlagen sind kostenpflichtig, genaue Angaben können Sie der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen entnehmen.

Beachten Sie aber bitte, dass weder das Katasteramt noch das Grundbuchamt für den Nachweis der Adressen der Grundstücks-Eigentümer*innen zuständig ist.

Hier finden Sie weitere Infos zum Liegenschaftskataster.
Hier gelangen Sie zur Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 25.05.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel