Luftschadstoffe und Feinstaub

Luftschadstoffe und Feinstaub

Luftverschmutzung und Feinstaub haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Sonne und Wolken am blauen Himmel. Die natürliche Ozonschicht schützt die Erde, Menschen und Tiere vor der schädlichen Ultraviolettstrahlung der Sonne. - Canva

Feinstaub und Ultrafeinstaub

Feinstäube (PM 2,5 und PM 10), die hauptsächlich durch Straßenverkehr entstehen, werden routinemäßig durch ein öffentliches Messnetzwerk überwacht. Als Richtwert sollten 50 µg/m³ in der Luft nicht überschritten werden. Aktuelle Messwerte, auch für Ihren Wohnort, können über das Umweltbundesamt abgerufen werden.

Ozon

Ozon entsteht primär durch Stickoxide, organische Verbindungen und Energie in Form von ultravioletter Sonnenstrahlung. Ozon hat neben seiner nützlichen Wirkung in der Wasseraufbereitung auch schädliche Auswirkungen auf unsere Gesundheit und Umwelt. Ab einer Luftkonzentration von 180 µg/m³ wird die Informationsschwelle überschritten und die Bevölkerung erhält Verhaltensempfehlungen, ab 240 µg/m³ ist die Alarmschwelle überschritten. Hohe Ozonkonzentration kann die Lungenfunktion einschränken und führt zu einer verminderten Leistungsfähigkeit. Bei hohen Konzentrationen, besonders im Sommer, ist daher zur Vorsicht zu raten. Genauere Informationen finden Sie dazu auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.

Kohlendioxid (CO2)

Kohlendioxid entsteht durch Verbrennungsprozesse und natürliche Quellen wie beispielsweise Atmung und Vulkanausbrüche. Als Haupttreibhausgas ist die CO2 Konzentration so gering wie möglich zu halten. Aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht spielt die CO2 Konzentration in Innenräumen eine große Rolle. Ein zu hoher Anteil an CO2 kann zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen führen. Daher ist regelmäßiges Lüften sehr wichtig.

Auf Grund der Anzahl an Luftschadstoffen wird für weitere Informationen zu Grenzwerten und zur Wirkung einzelner Stoffe auf der Internetseite des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) verwiesen.

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Stand: 06.03.2024

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