Nahverkehrsplan (NVP)
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) als Gebietskörperschaft die Verpflichtung, einen Nahverkehrsplan aufzustellen.
Der Nahverkehrsplan soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehr schaffen.
Am 13. Juli 2017 beschloss der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr den vorliegenden Nahverkehrsplan. Er ist bei Bedarf fortzuschreiben.
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Stand: 19.12.2019
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