Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
In gesetzlich eng begrenzten Fällen kann ein einmal bestehender Vor- oder Familienname geändert werden, wenn "wichtige Gründe" im Ausnahmefall die Änderung rechtfertigen.
Es sollte immer ein Vorgespräch geführt werden. Das Gespräch ist natürlich kostenlos, allerdings ist es sinnvoll, dafür einen Termin zu vereinbaren.

Gebühren
Die Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 und 1.022,00 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.
Seit Januar 2019 ist die Zahlung dieser Gebühren nur noch per EC-Karte möglich!

Kontakt
Stand: 07.10.2022
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