Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Informationen der Führerscheinstelle des Bürgeramtes Mülheim an der Ruhr zur Führerschein Neuerteilung nach Entziehung.

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis von einem Strafgericht oder der Verwaltungsbehörde entzogen worden oder haben Sie auf die Fahrerlaubnis verzichtet, können Sie diese im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens wieder beantragen.

Führerschein, Fahrerlaubnis, Bürgerservice, Kfz, - Pixabay

Gegebenenfalls haben Sie vorab ein Informationsschreiben von der Führerscheinstelle erhalten, in dem Ihnen erläutert wurde, wann und unter welchen Bedingungen Sie die Fahrerlaubnis voraussichtlich wieder erteilt bekommen und Ihnen ein neuer Führerschein ausgestellt wird.

Eine persönliche Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Nach der Antragstellung werden die erforderlichen Unterlagen angefordert (zum Beispiel die Akten vom Gericht, der Bußgeldstelle und mehr) und ausgewertet. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Eingang der angeforderten Unterlagen. Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie unaufgefordert ein Schreiben, ob oder unter welchen Auflagen die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Entziehung oder des Verzichtes nicht in Mülheim an der Ruhr gewohnt haben, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit den Mitarbeitenden der Führerscheinstelle Ihrer damaligen Wohnortbehörde in Verbindung und lassen Sie Ihre dort vorhandene Akte an die Führerscheinstelle Mülheim an der Ruhr schicken.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument

 

Gebühren

Gebühren

  • 97,40 Euro für die Antragstellung, wenn voraussichtlich kein fachärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist
  • 147,40 Euro für die Antragstellung, wenn voraussichtlich ein fachärztliches und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist

 

Kontakt

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Stand: 11.07.2023

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