Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22 45468Mülheim an der Ruhr

Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges

Autoschlüssel, Kfz-Zulassungen, Bürgeramt, Rund ums Kraftfahrzeug - Pixabay

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zulassen wollen und

  • in Mülheim wohnen oder
  • hier ein Gewerbe angemeldet haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

i-KFZ Logo des Bundesverkehrsministeriums, kleine Ausführung - BMVIDiese Dienstleistung ist auch online, ohne Gang zur Behörde, möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich  i-KFZ: 

Wichtiger Hinweis
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Hauptzollamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen oder Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim) im Rückstand sind.

Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:

  • Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
  • Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Halter*inneneigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können

Die Zustimmungserklärung sowie die Originalausweise der Erziehungsberechtigten müssen in beiden Fällen vorgelegt werden.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
  • Zulassungsbescheinigung II mit sogenannter "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" (auch: COC-Bescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft)
  • Halten Sie auch das erforderliche SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereit (kann im Bürgeramt erstellt werden).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
    Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.  

Hinweis
Die Zulassungsbehörde muss auf die Vorführung des Kraftfahrzeuges bestehen, wenn für das Kraftfahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung II oder vergleichbare Dokumente (eine COC-Bescheinigung ist nicht ausreichend) ausgestellt wurden oder für das Kraftfahrzeug keine Identifizierung der Fahrgestellnummer durch eine amtlich anerkannte Sachverständigenorganisation beispielsweise (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) erfolgt ist. Die Identifizierung durch einen Kraftfahrzeughandel ist nicht ausreichend.

 

Gebühren

Gebühren

  • 30,00 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich:

  •   2,60 Euro Vorab-Reservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung) 

Fremdkosten:

  • Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.
 


Kalender Piktogramm, allgemein ohne konkretes Datum oder konkreten Bezug - Bürgeramt
Zur Online-Terminvereinbarung

 

 

Kontakt

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 14.02.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel