Archiv-Beitrag vom 15.12.2021Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes

Archiv-Beitrag vom 15.12.2021Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung einer Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes

Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen

Regionaler Flächennutzungsplane mit dem markierten Änderungsbereich im Stadtteil Broich - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr. 

Der circa 6,3 Hektar umfassende Änderungsbereich "45 MH" befindet sich in Mülheim an der Ruhr im Stadtteil Broich und liegt südlich der Holzstraße zwischen dem Steinbruch Rauen und dem Broicher Friedhof. Im Änderungsbereich ist die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Sicherung der Grünstrukturen und einer bestehenden Kleingartenanlage vorgesehen. 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich 25. Februar 2022 in den Städten der Planungsgemeinschaft öffentlich aus.

In der Stadt Mülheim an der Ruhr können sie an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

  • montags bis mittwochs von 8.00 bis 15.30 Uhr,
  • donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr
  • freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr

im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Weitere Informationen zum Änderungsverfahren finden Sie ab dem 25. Januar 2022 auf der Webseite der Städteregion 2030

Im Amtsblatt 43/2021 der Stadt Mülheim an der Ruhr ist die Bekanntmachung bereits veröffentlicht.

Hinweis:
Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wird für die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung im Technischen Rathaus um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Ab dem 30. November 2021 gilt beim Besuch von städtischen Gebäuden und Einrichtungen die 3G-Regel. Das bedeutet: Wer städtische Räumlichkeiten betreten möchte - muss vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Sie dürfen frühestens zehn Minuten vor dem Termin das Gebäude betreten.
Bitte die allgemeinen Hygienetipps beachten!

Kontakt


Stand: 16.12.2021

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