Oldtimerkennzeichen/Historische Fahrzeuge
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22 45468Mülheim an der Ruhr

Oldtimerkennzeichen/Historische Fahrzeuge

Als historische Fahrzeuge gelten Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.

Oldtimer Opel Rekord. Hier finden Sie Infos zu historischen Fahrzeugen. - Pixabay

Für ein solches Fahrzeug können Sie beim Bürgeramt ein Oldtimerkennzeichen (Kennzeichen für historische Fahrzeuge) beantragen, wenn Sie

  • in Mülheim wohnen oder
  • hier ein Gewerbe angemeldet haben.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Kennzeichenschilder beziehungsweise Abmeldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
  • Technisches Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welches besagt, das Ihnen ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann
  • Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt)
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden
  • Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in dem weiter unten stehenden Beitrag.

Hinweis:
Falls keine Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden, müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorgelegt werden:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
  • Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO

Bei Nicht-EU-Fahrzeugen müssen zusätzlich noch eine Zollbescheinigung sowie die alten Papiere vorgelegt werden.

 

Gebühren

Gebühren

  • 30,00 Euro

Gegebenenfalls zuzüglich

  •   3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  •   5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
  •   2,60 Euro Vorabreservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen 
  • 15,30 Euro Technikänderung
  • 25,- bis 152,- Euro Ausnahmegenehmigung 

Fremdkosten

  • Etwa 15,- Euro pro Schild bei dem Schildermacher oder der Schildermacherin Ihrer Wahl

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 31.08.2023

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