Ombudsperson für Mülheim an der Ruhr

Ombudsperson für Mülheim an der Ruhr

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat mit Wolfgang Wenner eine Ombudsperson nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW).
Seine Aufgabe besteht darin, in Mülheimer Einrichtungen, die unter das WTG NRW fallen, bei Beschwerden oder Streitigkeiten zu vermitteln.

Dr. Daniela Grobe begrüßt Wolfgang Wenner (Ombudsperson der Stadt Mülheim an der Ruhr). Im Hintergrund ist eine Schrankwand und ein Bücherregal. - Online Team, Referat I - Helena Grebe
Beigeordnete Dr. Daniela Grobe begrüßt Ombudsperson Wolfgang Wenner

Foto: Helena Grebe

Zum Zuständigkeitsbereich der Ombudsperson gehören insbesondere:

  • ambulante Pflegedienste,
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften,
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Angebote des Servicewohnens und
  • Gasteinrichtungen wie Tagespflege.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Ombudsperson vertrauensvoll mit der WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) der Stadt Mülheim an der Ruhr zusammen.

Die Ombudsperson gibt Nutzer*innen der oben genannten Einrichtungen in Mülheim an der Ruhr sowie deren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretungspersonen Hilfestellung bei Beschwerden und Anregungen. Gegenüber den Leitungen der Einrichtungen trägt sie Anliegen und Fragen von Nutzer*innen und deren gesetzlichen beziehungsweise rechtsgeschäftlichen Vertreter*innen vor. Diese können unter anderem folgende Bereiche betreffen:

  • Art und Weise der Pflege und Betreuung,
  • Unterkunft, Verpflegung und Verwaltung der Barbeträge,
  • allgemeine finanzielle Unstimmigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Leistungsanbietenden und Nutzenden,
  • Organisation der medizinischen Betreuung,
  • Abläufe in den Einrichtungen,
  • menschenwürdige Behandlung,
  • Gewalt in der Pflege und vieles mehr.

Das Ombudsverfahren ist ein kostenloses Angebot!

Wolfgang Wenner verfügt aufgrund seiner früheren beruflichen Tätigkeiten im pflegerischen Bereich und in der Kommunalverwaltung über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, die ihn zur Übernahme der verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit als Ombudsperson befähigen. Wolfgang Wenner wurde für die Dauer von vier Jahren (bis 2027) zur ehrenamtlichen Ombudsperson bestellt.

Portrait vom  Ombudsmann der Stadt Mülheim an der Ruhr: Wolfgang Wenner. - Online Team, Referat I - Helena Grebe
Wolfgang Wenner (Ombudsperson)

Foto: Helena Grebe

Kontakt:

Wolfgang Wenner
Sozialamt
4. Etage, Raum 432
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden
Telefon: 0208 /455-5970

Persönliche Sprechzeiten:
Jeden Mittwoch Von 10 bis 12 Uhr

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Heimaufsicht.

Kontakt

Kontext


Stand: 03.07.2024

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