Rote Kennzeichen für Händler*innen (Dauerkennzeichen)
Mülheim an der Ruhr/Bürgeramt
Löhstraße22 45468Mülheim an der Ruhr

Rote Kennzeichen für Händler*innen (Dauerkennzeichen)

Wenn Sie Kfz-Händler*in sind, können Sie beim Bürgeramt rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen, um mit Kraftfahrzeugen Probe- oder Überführungsfahrten durchzuführen.

Autofahrer, Überführungsfahrten, Probefahrten, Auto fahren - Informationen zum Kurzzeitkennzeichen - Pixabay

Voraussetzungen sind, dass Sie in Mülheim ein Gewerbe angemeldet haben und keine Bedenken hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Das Bürgeramt fordert dazu einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an und stellt eine Anfrage bei der Polizei, ob dort Erkenntnisse gegen Sie vorliegen.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gewerbeinhaberin oder des Gewerbeinhabers
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
  • Bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung speziell für rote Kennzeichen in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
  • Polizeiliches Führungszeugnis, das beim Bürgeramt beantragt werden kann
  • Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt)
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
  • Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in dem weiter unten stehenden Beitrag.

 

Gebühren

Gebühren

  • 207,60 Euro
  • 15,- Euro pro Ausstellung eines Fahrzeugscheinheftes
  • 13,- Euro Beantragung des Führungszeugnisses

Fremdkosten:

  • Etwa 15,- Euro pro Schild bei dem Schildermacher oder der Schildermacherin Ihrer Wahl

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 17.05.2023

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