Standesamtsaufsicht

Standesamtsaufsicht

Ordner, Taschenrechner, Kugelschreiber, NKF, Finanzen. Symbolbild für Buchhaltung. - Pixabay

Die Standesamtsaufsicht übt intern die Aufsicht über die fachliche Amtsführung der Standesbeamt*innen aus.

Darüber werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Prüfung der personenstandsrechtlichen Unterlagen vor Weiterleitung an die entscheidenden Behörden und Gerichte
  • Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich wie zum Beispiel:
    • Ausländisches Namensrecht
    • Eheschließungen im Ausland
    • Vaterschaftsanerkennungen
    • Abstammungsverhältnisse
    • Ausländische Urkunden
  • Durchführung von gerichtlichen Verfahren in Grundsatzangelegenheiten
  • Führen der Zweitbücher
  • Prüfung der Standesämter

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Stefan Karbach unter den Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

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Stand: 08.07.2024

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