Archiv-Beitrag vom 24.11.2023Trinkwasserversorgung: Partnerschaft mit RWW wird fortgesetzt

Archiv-Beitrag vom 24.11.2023Trinkwasserversorgung: Partnerschaft mit RWW wird fortgesetzt

Konzessionsvertrag erfolgreich neugestaltet

Oberbürgermeister Marc Buchholz unterzeichnet den Konzessionsvertrag und ist im Gespräch mit der RWW. Rathausbücherei. Stadtkämmerer Frank Mendack, Dr. Franz-Josef Schulte (Geschäftsführer RWW), Oberbürgermeister Marc Buchholz, Dr. Henning Grotelüschen (Leiter Abtl. Recht RWW) (v.l.n.r.). - Online Team, Referat I - Helena GrebeOberbürgermeister Marc Buchholz unterzeichnet den Konzessionsvertrag und ist im Gespräch mit Stadtkämmerer Frank Mendack, RWW-Geschäftsführer Dr. Franz-Josef Schulte und Dr. Henning Grotelüschen (Leiter Abteilung Recht RWW) in der Rathausbücherei (v.l.n.r.).

Foto: Helena Grebe

Für die Stadt Mülheim an der Ruhr bleibt RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH auch künftig die Partnerin für eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung. Dazu hat Oberbürgermeister Marc Buchholz jetzt gemeinsam mit RWW-Geschäftsführer Dr. Franz-Josef Schulte im Historischen Rathaus eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag unterschrieben. „Wir haben gute Gespräche geführt und es freut mich, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der RWW fortzusetzen“, so Oberbürgermeister Marc Buchholz. Zweitunterschriften setzten Kämmerer Frank Mendack und Dr. Henning Grotelüschen von RWW unter die Ergänzungsvereinbarung.

Oberbürgermeister Marc Buchholz unterzeichnet den Konzessionsvertrag mit der RWW. Rathausbibliothek. Stadtkämmerer Frank Mendack, Oberbürgermeister Marc Buchholz, Dr. Franz-Josef Schulte (Geschäftsführer RWW), Dr. Henning Grotelüschen (Leiter Abtl. Recht RWW) (v.l.n.r.). - Online Team, Referat I - Helena Grebe

Oberbürgermeister Marc Buchholz unterzeichnet den Konzessionsvertrag mit der RWW in der Rathausbibliothek. Stadtkämmerer Frank Mendack, Oberbürgermeister Marc Buchholz, RWW-Geschäftsführer Dr. Franz-Josef Schulte, Dr. Henning Grotelüschen (Leiter Abteilung Recht RWW) (v.l.n.r.).

Foto: Helena Grebe

Durch die Änderungen am Konzessionsvertrag aus dem Jahr 2002 werden unter anderem klare Regelungen für stillgelegte Leitungen festgeschrieben. Außerdem ergibt sich ein Plus für die Umwelt: Sobald RWW Grünpflanzen für Arbeiten am Leitungsnetz fällen muss oder diese beschädigt, wird der entstandene Schaden ersetzt - entweder in Form einer Ersatzpflanzung direkt am Standort oder, sollte der alte Platz nicht mehr geeignet sein, anderswo im Stadtgebiet. Bei der Fällung eines Baumes ab zehn Zentimetern Durchmesser verpflichtet sich RWW zu Ersatzmaßnahmen nach dem „Drei-zu-Eins-Prinzip“. Das bedeutet, dass für jeden gefällten Baum bestimmter Größe im Stadtgebiet drei neue gepflanzt werden. Der Vertrag wird zudem um einen neuen Paragrafen ergänzt, der weitere Pflichten verbindlich festschreibt - zum Beispiel, dass RWW die Stadt bei der Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzepts unterstützt. 
Die RWW wurde 1912 gegründet. Sie versorgt rund 900.000 Menschen, Industrie und Gewerbe im westlichen Ruhrgebiet und dem angrenzenden Münsterland mit jährlich rund 75 Millionen Kubikmetern Trinkwasser. Ihre kommunalen Gesellschafter, die Städte Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gladbeck und Oberhausen, wollten das bestehende Vertragswerk modifizieren, um kommunale Interessen und aktuelle Marktstandards besser berücksichtigen zu können.
 

Kontakt


Stand: 24.11.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel