Archiv-Beitrag vom 05.04.2019Umgang mit britischen Staatsangehörigen im Fall eines ungeregelten Brexit

Archiv-Beitrag vom 05.04.2019Umgang mit britischen Staatsangehörigen im Fall eines ungeregelten Brexit

Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort: Stadt ist vorbereitet!

„Auch nach der am 21. März 2019 erzielten Einigung zwischen der Europäischen Union und der britischen Premierministerin zur Verlängerung der Austrittsfrist kann ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union nicht ausgeschlossen werden“, so Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort.

Reisepass. Passport. Vereinigtes Königreich Großbritannien. England. UK. United Kingdom. - Photo by Annie Spratt on UnsplashFoto: Unsplash

Das derzeit zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelte Austrittsabkommen sieht eine zweijährige Übergangszeit bis Ende 2020 vor, während der die Freizügigkeit weiterhin vollständig gelten soll, erinnert Steinfort.

„Für den Fall, dass weiterhin kein Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien zustande kommt, benötigen britische Staatsangehörige für ihren weiteren Aufenthalt grundsätzlich einen Aufenthaltstitel“. Politisches Ziel in diesem Szenario sei es, den aufenthaltsrechtlichen Status der britischen Staatsangehörigen für einen Übergangszeitraum weiterhin in einem vergleichbaren Umfang zu gewähren. „In dieser Zeit werden die Ausländerbehörden entsprechende Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erteilen“. Entsprechende Rechtsverordnungen seien derzeit in Arbeit.

„Sobald es endgültige Regelungen für einen ungeregelten Brexit gibt, wird die Mülheimer Ausländerbehörde die britischen Staatsangehörigen in einem Anschreiben persönlich über die weitere Vorgehensweise informieren“, so Steinfort.

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Stand: 05.04.2019

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