Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine neue Betriebserlaubnis
Wenn Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, kann Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ausgestellt werden.
Mit dieser Bescheinigung kann beim Herstellungsbetrieb des Fahrzeuges eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Sollte der Herstelleungsbetrieb des Fahrzeuges nicht mehr existieren, ist eine Abnahme bei einem oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, der oder die Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt.

Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen könne.
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)

Gebühren
- 10,20 Euro

Kontakt
Stand: 12.11.2020
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