Untere Denkmalbehörde: Neue E-Mail-Adresse für Anfragen und Anträge

Untere Denkmalbehörde: Neue E-Mail-Adresse für Anfragen und Anträge

Foto: tolgart von Getty Images, Canva

Aus organisatorischen und personellen Gründen bittet die Untere Denkmalbehörde darum, bei Anfragen und Anträgen ausschließlich die E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs denkmal@muelheim-ruhr.de zu nutzen. Das betrifft allgemeine Fragen, die an die Untere Denkmalbehörde gerichtet werden, genauso wie Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis für Maßnahmen an Baudenkmälern. Von zusätzlichen Mails an technische Sachbearbeiter*innen ist bitte abzusehen.

Die Anträge werden über das Funktionspostfach zentral erfasst und die zuständigen Sachbearbeiter*innen über den Eingang informiert. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum.

Die Untere Denkmalbehörde bittet Eigentümer*innen und Antragsteller*innen darum, ausschließlich das auf der städtischen Internetseite verfügbare Antragsformular zu nutzen. Es sollte durch aussagekräftige Unterlagen wie zum Beispiel Angebote für Maßnahmen oder Fotos ergänzt werden. Hinweise dazu finden Sie auch in einer auf dem Antragsformular aufgeführten Liste.

Das Einreichen des Antragsformulars ohne ergänzende Unterlagen reicht für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nicht aus. Um Verzögerungen durch Nachforderungen zu vermeiden, sind diese daher direkt mit anzugeben.

Aufgrund der hohen Verfahrenszahlen weist die Untere Denkmalbehörde darauf hin, dass für Maßnahmen an Baudenkmälern und Gebäuden im Denkmalbereich (zum Beispiel Kirchenhügel, Mausegatt, Kreftenscheerstraße, Heimaterde) mindestens zwei bis drei Monate Bearbeitungszeit vor Beginn der Arbeiten eingeplant werden müssen.

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Stand: 17.06.2025

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