Archiv-Beitrag vom 05.05.2020Verbotswidriges Radfahren am Leinpfad wird kontrolliert

Archiv-Beitrag vom 05.05.2020Verbotswidriges Radfahren am Leinpfad wird kontrolliert

Ordnungsamt: Bußgelder bis zu 100 Euro fällig

Alle Jahre wieder: bei schönem Wetter im Frühjahr stellt das Ordnungsamt am Leinpfad entlang der Ruhr vermehrt verbotswidriges Fahrradfahren fest. Vom Luisental bis zur Mendener Brücke ist das Fahrradfahren auf der rechten Ruhrseite aus Sicherheitsgründen verboten. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situation, bis hin zu Unfällen. Durch das eingeschränkte Freizeitangebot in Corona-Zeiten sind wesentlich mehr Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder ihrem E–Scooter unterwegs. Hierdurch erhöhen sich automatisch die gefährlichen Situationen auf dem Leinpfad.

Außenkontrollen des Ordnungsamtes, Zentraler Ordnungsdienst, Gefahrenabwehr - Ordnungsamt

Das Ordnungsamt hat in den letzten Wochen sporadisch die Situation überprüft und wird dies auch weiterhin tun. So am kommenden Donnerstag (7.5.), in den frühen Nachmittagstunden. Ins Auge gefasst haben die Ordnungshüter dabei insbesondere den Bereich zwischen dem Luisental und der Florabrücke. Wer dort erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld:

  • Mit dem Fahrrad oder E-Scooter einen Gehweg oder Radweg verbotswidrig befahren:
    55 Euro
  • ... mit Behinderung: 70 Euro
  • ... mit Gefährdung: 80 Euro
  • ... mit Unfallfolge: 100 Euro

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Stand: 05.05.2020

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