Archiv-Beitrag vom 08.03.2021Verhaltenshinweise bei der Durchführung von Selbsttests auf das Coronavirus
Seit dem Wochenende sind in Deutschland frei verkäufliche Testkits für die
Durchführung von Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung (sogenannte Selbsttests) verfügbar.
„Diese Selbsttests sind ein weiterer Baustein, um bisher unentdeckte CoronavirusInfektionen aufzudecken“, so Dr. Frank Pisani, Leiter des städtischen Amtes für Gesundheit und Hygiene. „Umso wichtiger ist es, dass einige Verhaltensregelungen eingehalten werden, sofern ein Selbsttest positiv ausfällt.“
Die Stadt Mülheim appelliert daher, im Falle eines positiven Schnelltests unbedingt die
folgenden Regeln einzuhalten:
1. Betroffene Personen müssen sich umgehend in häusliche Quarantäne begeben
und auch dort alle Kontakte soweit wie möglich vermeiden.
2. Es ist umgehend ein Termin für einen PCR-Abstrich im städtischen
Diagnosezentrum oder beim Hausarzt zu vereinbaren. Im Diagnosezentrum wird
dieser Test im Falle eines positiven Selbsttests kostenfrei durchgeführt.
3. Kontaktpersonen der letzten Tage sollten informiert werden.
Wichtig ist, dass ein positives Testergebnis eines Selbsttests zur Vermeidung falschpositiver Befunde unbedingt einer Nachtestung mittels PCR-Test bedarf.
Dies betont auch das Robert-Koch-Institut.
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Stand: 08.03.2021
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