Vollstreckung von Geldforderungen

Vollstreckung von Geldforderungen

Für die Beitreibung von finanziellen Außenständen ist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr der Fachbereich Finanzen, Team Vollstreckung (24-4) zuständig. Diese Vollstreckungsbehörde wird bei städtischen öffentlich-rechtlichen Forderungen wie z. B. Gewerbesteuern, Grundsteuern oder Hundesteuer tätig, was nach außen durch Vollziehungsbeamte geschehen kann. Daneben werden auch Zwangsversteigerungen von Immobilien und Insolvenzverfahren bearbeitet.

Grundlage für ein Vollstreckungsverfahren ist ein zuvor ergangener Leistungsbescheid (z.B. Bußgeldbescheid, Steuerbescheid), dessen Geldforderung zum Fälligkeitstermin nicht beglichen wurde.

Im Vollstreckungsverfahren können bei Dritten (z.B. Gewerbeamt, Meldebehörde u. a.) Auskünfte eingeholt werden.

Im Rahmen der Amtshilfe werden auch Forderungen anderer Städte und Gemeinden oder z.B. Forderungen von Rundfunkgebühren beigetrieben.

Kontakt

Stadt Mülheim an der Ruhr
Fachbereich Finanzen
Team Vollstreckung
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel: 0208/455-2400
Fax: 0208/455 582400
vollstreckung@muelheim-ruhr.de

Datenschutzhinweise des Fachbereiches Finanzen

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

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Stand: 01.06.2018

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