Archiv-Beitrag vom 30.01.2020Wahlvorschlagsverfahren der Kommunalwahlen 2020

Archiv-Beitrag vom 30.01.2020Wahlvorschlagsverfahren der Kommunalwahlen 2020

Einteilung des Stadtgebietes in (Kommunal)Wahlbezirke
Öffentliche Bekanntmachung über neue Einteilung des Wahlgebietes
Erste Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Einteilung des Stadtgebietes in (Kommunal)Wahlbezirke

Der Wahlausschuss zu den Kommunalwahlen am 13. September 2020 hatte in seiner Sitzung am 14. November 2019 das Mülheimer Stadtgebiet wieder in 27 (Kommunal)Wahlbezirke eingeteilt. 

Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019 gilt statt der bisherigen Abweichungsobergrenze von 25 vom Hundert (Prozent) der durchschnittlichen Einwohnerzahl (Deutsche und übrige Unionsbürger) des § 4 Absatz 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) nunmehr eine Abweichungsobergrenze von 15 vom Hundert (vH).

Mülheim an der Ruhr Panorama - Urbanität und Fluss  dafür steht Mülheim an der Ruhr seit vielen Jahrzehnten, mit Ruhrbania werden neue Akzente gesetzt - Redakteur

Aufgrund dieser Entscheidung trat der Wahlausschuss am 29. Januar 2020 erneut zusammen, da durch die neue Toleranzgrenze in einigen wenigen Mülheimer Wahlbezirken dieser Wert unter- beziehungsweise überschritten wird.

Gegenüber der Beschlussfassung vom 14. November 2019 hat der Ausschuss folgende gebietlichen Änderungen einstimmig beschlossen:

  • Wahlbezirke 02 (Eppinghofen-Nordwest) und 03 (Eppinghofen-Ost)
    Aus dem Stimmbezirk 031 werden die nachfolgenden Straßenbereiche dem Stimmbezirk 024 zugeordnet:
    Aktienstraße 92 bis 136 und Kreuzstraße 3 bis 49.
    Und aus dem Stimmbezirk 032 werden die Straßenbereiche Eppinghofer Straße 122 und 166, Heißener Straße 2 bis 24, Heißener Straße 3 bis 13 sowie Klöttschen 1 bis 61 dem Stimmbezirk 021 zugeordnet.
    Ferner werden die Häuser Eppinghofer Straße 182 und 184 vom Stimmbezirk 024 in den Stimmbezirk 031 verlegt.
  • Wahlbezirke 04 (Stadtmitte-Ost) und 07 (Holthausen-Nord)
    Aus dem Stimmbezirk 072 werden die folgenden Straßenbereiche dem Stimmbezirk 042 zugeordnet:
    Brückstraße 4 bis 12, Buggenbeck 27 bis 41 Hingbergstraße 140 bis 160c sowie Sigismundstraße 2 bis 18.
  • Wahlbezirke 17 (Styrum-Nord) und 18 (Styrum-Süd)
    Aus dem Stimmbezirk 171 werden die folgenden Straßenbereiche dem Stimmbezirk 181 zugeordnet:
    Dümptener Straße 1 bis 21, Fröbelstraße 1 bis 17, Fröbelstraße 2 und 4 sowie Neustadtstraße 40 bis 44.

In den übrigen Wahlbezirken ändern sich die gebietlichen Zuschnitte nicht. Stadtbezirksgrenzen werden durch die oben angegebenen Anpassungen nicht überschritten.

Öffentliche Bekanntmachung über neue Einteilung des Wahlgebietes

Die öffentliche Bekanntmachung über die neue Einteilung des Wahlgebietes ist im Amtsblatt der Stadt am 31. Januar 2020 erfolgt.
Nach dieser Bekanntmachung dürfen dann die Kandidatenaufstellungen der antretenden Parteien und Wählergruppen für die Wahlbezirke stattfinden.

Darüber hinaus liegt der Wahlplan mit dem Straßen- und Wahlbezirksverzeichnis in der Bürgeragentur (Ladenlokal, Schollenstraße 2) in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis 14. Februar 2020 während der Öffnungszeiten aus.

Erste Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Das Rats- und Rechtsamt wird zu den Kommunalwahlen 2020 den Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) wieder die „Parteienkomponente“ in der Wahlsoftware des Votemanager im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens anbieten.

Die „Parteienkomponente“ unterstützt programmtechnisch die aufwendige Zusammen-stellung der zahlreichen Kandidatinnen und Kandidaten in Mülheim an der Ruhr für die Wahl des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin, des Rates der Stadt und der drei Bezirksvertretungen und ersetzt die zeitaufwendigen manuellen Eintragungen in die verschiedenen Anlagen der Kommunalwahlordnung durch die jeweiligen Wahlvorschlagsträger. 
Die benutzerfreundliche Kandidatenerfassung in dem Programm und die anschließende systemseitige Generierung der umfangreichen amtlichen Vordrucke (Anlagen 9 a bis c, 10 a bis c, 11 a bis d, 12 a bis c, 13 a und b sowie 15 der Kommunalwahlordnung) erleichtert die Zusammenstellung der einzelnen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen damit wesentlich. 

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 27. Juli 2020, 18.00 Uhr (verschoben aufgrund der neuen Rechtslage). Da diese Frist in den Sommerferien liegt, sollten sämtliche Wahlvorschläge frühzeitig vor Fristablauf zur Prüfung beim Wahlleiter (Rats- und Rechtsamt, Zimmer B.111, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) eingereicht werden.

Das Rats- und Rechtsamt steht den Wahlvorschlagsträgerinnen und -trägern für Rückfragen und weitere Informationen unter den Rufnummern 455-3030 und -3031 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Alles zu den Kommunalwahlen".

Kontakt


Stand: 23.06.2020

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel