Archiv-Beitrag vom 04.06.2018Zu den Gerüchten um den Oberbürgermeister

Persönliche Erklärung von Ulrich Scholten

Verwaltungsvorstand der Stadt Mülheim an der Ruhr. Oberbürgermeister Ulrich Scholten 21.10.2015 Foto: Walter Schernstein - Walter SchernsteinIm Zusammenhang mit dem eingeleiteten Prüfverfahren um eine angebliche missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Kreditkarte nimmt Oberbürgermeister Ulrich Scholten persönlich Stellung:

Amtsverständnis als OB meiner Stadt und Unterbezirksvorsitzender meiner Partei:
Schicksalsschläge wie der plötzliche Tod meiner Frau – nach 42 Jahren gemeinsamen Lebensweges - oder eigene Krankheit verursachen Blessuren an Körper und Seele. Aber es gibt einen Wählerauftrag – und ich bin Pflichtmensch. Die Mülheimerinnen und Mülheimer haben mir bei den Wahlen in 2015 ihr Vertrauen gegeben. Ich kann, ich will und ich werde mein Amt als Oberbürgermeister Mülheims wieder aufnehmen. Meine Verantwortung gilt allen Bürgerinnen und Bürgern. Sie haben sich bei den Wahlen für meine Person und Politik entschieden. Und deshalb möchte ich diese – mindestens bis zum Ende der Wahlperiode – auch umsetzen. Alles andere wäre Betrug am Wähler.
  
Rufschädigung/Rufmord/Ehrverletzung: 
Intrigen sollen mich scheinbar zermürben? So ähnlich musste ich es empfinden. Obwohl ich gerade einen furchtbaren Schicksalsschlag verarbeiten muss, werde ich kämpfen. Weniger um meinen Stuhl im Rathaus, viel mehr um meine Würde und das Vertrauen der Mülheimer Bürgerinnen und Bürger. Ich kämpfe auch für anständigen Umgang in meiner Partei.
Intriganten dürfen nicht triumphieren. Das bin ich den vielen anständigen und ehrlichen Mitgliedern schuldig. Inszenierte Hetzjagd auf Menschen darf nicht politisches Instrument werden.
Wir Politiker haben eine besondere Verantwortung im Umgang der Menschen miteinander. Wir müssen den Anstand wahren. Rufschädigung oder Rufmord darf kein Mittel der Politik werden. Ich weiß, dass meine Partei, die Mülheimer SPD, so etwas nicht zulassen will. Wir Sozialdemokraten schätzen diesen Stil nicht. Und wir schätzen auch nicht die Menschen in unseren Reihen, die der Versuchung erliegen, in einer offensichtlichen persönlichen Schwächephase des ersten Mannes solche unlauteren Mittel einzusetzen. Ich vertraue der Mülheimer SPD. 
 
Spesenabrechnungen:
Vorwurf: Seit Amtsantritt vor über zweieinhalb Jahre circa 70 Bewirtungsbelege unausgefüllt. Hieraus wird die nichtdienstliche Verwendung der Mittel abgeleitet.
Aus Sicht der Verwaltung war mein Verhalten bisher immer rechtmäßig. Weil die Regeln unklar waren - und sind - war es meine Haltung, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, wenn ich die Budgets strikt einhalte und die Mittel des Oberbürgermeisterbüros immer maßvoll verwende. Eines sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen: Wir haben die Budgetgrenzen eingehalten. Auch deshalb habe ich nie ein Problem gesehen. Ein rechtliches gab es ja auch nie.

Es wäre aber besser gewesen, hinter jedem Beleg auch immer den Namen oder den Verwendungszweck zu schreiben. In der Vergangenheit wurde in der Regel nur die gesamte Abrechnung des Kreditkarteninstituts eingereicht. Aus meiner Sicht ist es deshalb kein Problem, diese Praxis ab sofort zu ändern. Hier sollte der Kämmerer in seiner Abteilung einen Vorschlag erarbeiten. Denn dieser Zustand ist ja aus seiner Sicht offensichtlich verbesserungswürdig.     
Die Benutzung der Dienstkreditkarte war immer ausschließlich dienstlich begründet. Es sind keine privaten Ausgaben getätigt worden. Mir bekannt gemachte Buchungsfehler wurden sofort korrigiert. 
Die Abrechnungen werden auch nicht durch den OB selbst bearbeitet. Es sind mehrere Mitarbeiter zuständig. Wenn die Belege erst einmal im Umlauf sind, dann werden sie ohnehin im Zuge der Bearbeitung durch Mitarbeiter des  OB Referates und des Kämmerers bearbeitet.
In meiner bisherigen Amtszeit gab es keinen Anlass, Versäumnisse in diesen Arbeitsabläufen festzustellen. Und auch keinen Hinweis auf Fehler aus der zuständigen Kämmerei. Im letzten Jahr gab es einen Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes, die bisherige Praxis zu verbessern. Das wurde in Teilen umgesetzt.
Bis heute liegen mir selbst noch keine prüfungsfähigen Unterlagen vor. 
 
Staatsanwaltschaft:
Das habe ich mit Erleichterung gehört. Da erwarte ich die bisher vermisste Fairness und Korrektheit. Das kann ich  von Prüfenden, die sehr eng mit den Anschuldigern verflochten sind, leider nicht erwarten. Auch hier müssten unabhängige Prüfer her. Die Märkische Revision prüft auch diverse städtische Gesellschaften. Vielleicht kann man in diesem Zusammenhang auf eine Prüfungsgesellschaft zurückgreifen, die noch nie im Mülheimer Kontext tätig war. Die Duisburger Staatsanwaltschaft ist über jeden Zweifel erhaben. 
Wenn nach staatsanwaltlicher Vorermittlung Ermittlungen eingeleitet, eine Anklage erhoben und dann ein richterliches Urteil ergehen würde, das mir Schuld zuweist, würde ich selbstverständlich Konsequenzen ziehen. Vor übler Nachrede und bösen Gerüchten weiche ich nicht. Fehler macht jeder. Wer ohne Tadel ist, werfe den ersten Stein. Aber ich habe nichts verschuldet, was Amtsflucht rechtfertigen würde.
 
Hat es Rücktrittsforderung gegeben?
Ja, und noch ein paar andere unangenehme Dinge, die nicht verschwiegen werden sollten, weil sie den Kontext der Skandalisierung durch einen bestimmten Kreis von Menschen deutlich machen. Ich habe Mitte Mai das Gespräch mit Stadtspitze und Fraktion gesucht, denn schließlich hat man als Oberbürgermeister die Pflicht über den eigenen Gesundheitszustand zu berichten: In einem von mir anberaumtem Gespräch am 16. Mai zwischen den Herren Ernst, Mendack, Spliethoff und Schindler haben mein Referent Brücker und ich die Herren über meinen Gesundheitszustand nach meiner Operation informiert. Gleichzeitig habe ich meine persönliche Verfassung nach dem Tod meiner Frau zum Thema des Gesprächs gemacht. 
 
Die Vorgänge aus meiner Sicht: Schwere persönliche  Vorwürfe 
Bestimmte Gesprächspartner nahmen wenig Rücksicht auf meinen gesundheitlichen oder mentalen Zustand. Sie formulierten ihren Unmut über meine Amtsführung. Sie gingen hart mit mir ins Gericht: Sie thematisierten angebliche persönliche Defizite wie z. B. Alkoholkonsum.
Die Herren erläuterten, dass dies, gepaart mit dem obigen Vorwurf nur durch einen Rücktritt befriedet werden könne. Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich in einer solchen – persönlich schwierigen – Situation mit einer Rücktrittsforderung konfrontiert werden könnte. Aber es war so.  
Aber auch in dieser Situation wollte ich mich an die Regeln halten. Die Kommunalverfassung ist eindeutig: Ich wies darauf hin, dass der OB durch die Partei vorgeschlagen und durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt wird! Er ist nicht „Mitarbeiter“ von Fraktionen oder Partei. 
Meine Gesprächspartner waren allerdings präpariert: Man konfrontierte mich erstmalig mit Vorwürfen hinsichtlich der Verwendung der Spesen. 
Auch hier bestand ich auf rechtlich korrektes Vorgehen: Ich bat den Kämmerer, dieses Thema strikt nach den rechtlichen Vorschriften und ohne politische Beteiligung anzugehen. Gleichzeitig erklärte ich meine Bereitschaft, bei etwaigen Fehlern selbstverständlich die Kosten privat zu tragen. In einem Vier-Augen-Gespräch erläuterte der Kämmerer mir den Sachverhalt. Sollten mir Versäumnisse nachgewiesen werden, werde ich den Betrag ersetzen – und noch einmal den gleichen Betrag einer gemeinnützigen Organisation spenden. Der Stadt Mülheim wird also so oder so kein Schaden entstehen.    
 
Der Verlauf 
Der Folgetermin kam erst gut zwei Wochen später, am 27. Mai, 15.00 Uhr zustande! Bis zu diesem Termin gab es keine weitere Kontaktaufnahme zu mir.
In diesem Termin forderte man mich schließlich auf, bis zum nächsten Tag 9.00 Uhr meinen Rücktritt zu erklären! Für diesen Fall eröffnete man mir, den Sachverhalt „Bewirtungsbelege“ öffentlichkeitsunwirksam zu klären, damit ich unter Gesichtswahrung „aus der Sache herauskomme“.
Eine Prüfung des Sachverhaltes war mir mangels Unterlagen nicht möglich! Ich erklärte, dass ich an einer halbseidenen Erledigung, ohne genaue rechtliche Prüfung, nicht interessiert sei und dieses Angebot als Nötigung empfand! Eine Vertagung der Entscheidung bis zu meinem Dienstantritt nach Genesung lehnten die Gesprächspartner ab. 
Ich bot meine Entscheidung bis zum nächsten Morgen an! Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen hatte, teilte ich Herrn Mendack mit, nicht zurückzutreten! Und ich bin fest entschlossen, bei dieser Haltung zu bleiben. 
Weil ich wegen meiner Operation noch krankgeschrieben war, blieb ich bei der nun folgenden Ereigniskette völlig außen vor: Die Beauftragung der Märkischen Revision durch den Kämmerer, die interessanterweise nicht der Rechtsdezernent unterschrieben hat. Die Information an die Fraktionen, die aktive Prüfung eines Abwahlverfahrens, all dies schien mir gut vorbereitet zu sein. 

Eine Beratung durch den Rechtsdezernenten hätte allen Beteiligten geholfen. Dessen Rat wurde aber nicht gesucht. So müssen die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich den Eindruck haben, dass der Oberbürgermeister im Rathaus fehlt. 
 

Die übrigen Vorwürfe: Schutz der Familie
Es gibt auch andere – diffusere  Vorwürfe gegen mich. Die möchte ich von mir aus ausräumen:  
Eine Alkoholerkrankung liegt nicht vor. Im Zuge der Operation wurde ein aktuell von mir veranlasstes Blutbild und eine Anamnese vorgenommen. Ohne Befund. 
Wer mich allerdings kennt, weiß, dass ich zu Pizza und Spaghetti gern einen Weißwein trinke. Und das möchte ich mir auch nicht nehmen lassen. 
Meine Töchter und ich haben besonders während des Klinikaufenthaltes meiner Frau und seit ihrem Tod eine schwere Zeit gehabt. Wir sind als Familie sehr gefordert. Wir halten zusammen. Ich möchte nicht, dass es für die beiden noch schlimmer wird als es schon ist. Ja, ich werde ihre Privatsphäre schützen.


Stand: 04.06.2018

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