Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Wenn eine Person zu Lebzeiten keine Vorsorge für seinen Tod getroffen hat und im Sterbefall keine bestattungspflichtigen Angehörigen zu ermitteln sind, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt veranlasst.
Die Beisetzung wird auch dann veranlasst, wenn sich die Angehörigen weigern,
der Bestattungspflicht nachzukommen. Das befreit die Angehörigen aber nicht von der grundsätzlichen Bestattungspflicht. Sie werden somit gegenüber der Ordnungsbehörde kostenpflichtig. Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, entbindet es die Angehörigen nicht von der Bestattungspflicht.
Durch § 8, Abs.1 Bestattungsgesetz (BestG) ist grundsätzlich geregelt, dass Angehörige zur Bestattung verpflichtet sind.
Angehörige im Sinn des BestG sind in folgender Reihenfolge:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Großeltern
- Volljährige Enkelkinder
Sterbefälle werden gemeldet durch:
- Krankenhäuser
- Ärzte
- Altenheime
- Polizei
- Betreuer
Kontakt
Stand: 12.12.2011













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