Islamische Bestattungen

Auf Empfehlung des Beirates für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner stellt die Stadt Mülheim an der Ruhr den islamischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern seit dem 13. Juni 1996 ein Bestattungsfeld (etwa 1000 m²) zur Verfügung. Seitdem können auf dem Hauptfriedhof an der Zeppelinstraße islamische Beisetzungen durchgeführt werden.

Für die Erdbeisetzungen stehen dort Wahl- und Reihengräber bereit. Die Bestattungen erfolgen unter Beachtung des Bestattungsgesetzes und der Friedhofssatzung.
Zur Durchführung der religiösen Zeremonien kann wahlweise eine kleine, ältere Trauerhalle oder aber auch die große, neuere Halle bereit gestellt werden.

Für die Inanspruchnahme der Grabstätten und des Friedhofsgebäudes sind Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr zu leisten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr in der jeweils gültigen Fassung.

Das Grabfeld wird als solches ohne besondere Gestaltungsvorschrift ausgewiesen. Somit können auch Steineinfassungen auf Antrag zugelassen werden.

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Stand: 09.12.2011

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