Bürgerservice » Umwelt und Natur » Natur und Landschaft » Landschaftsplan » Landschaftsplan - Inhaltsverzeichnis » Landschaftsplan - Abschnitt C - » Landschaftsplan - Abschnitt C 5 - Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gemäß § 26 LG
Landschaftsplan - Abschnitt C 5.4 - Anlage von Wegen und Parkplätzen
Die Maßnahmen zur Anlage von Wander-, Rad- und Reitwegen und Wanderparkplätzen werden unter den Ziffern:
5.4.1 Anlage von Wander- und Radwegen
5.4.2 Anlage von Reitwegen
im nachfolgenden Text und in Ihren Grenzen in der Fesetzungskarte 1: 10.000 festgesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 16.10.2009













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