Urnengemeinschaftsgrab

Für Urnenbeisetzungen

Beisetzungsmöglichkeit:
16 Urnen

Wahlmöglichkeit:
Angebot auf den Friedhöfen Hauptfriedhof und Styrum

Kauf über die Rheinische Treuhand für Dauergrabpflege

Ruhezeit:
25 Jahre

Auf dem Hauptfriedhof und auf dem Friedhof Styrum wird eine neue Bestattungsart für Urnen angeboten, die Urnengemeinschaftsgrabstätte.

Dies ist ein weiteres Angebot von einer pflegefreien Grabstätte, das die Stadt Mülheim an der Ruhr in Zusammenarbeit mit Mülheimer Friedhofsgärtnern und der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege, Köln, entwickelt hat. Die Friedhofsverwaltung hat hierfür jeweils ein Grabfeld so gestaltet, dass jeweils vier große Urnenwahlgrabstätten zu einer Einheit zusammengelegt wurden. Das Nutzungsrecht an allen vier Grabstätten erwirbt die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege. Diese lässt die Grabstätten durch Mülheimer Friedhofsgärtnereien pflegen. Für jeweils eine Urnengemeinschaftsstätte ist ein bestimmter Gärtner verantwortlich. Dieser bepflanzt und pflegt die Grabstätte für 25 Jahre.

Bei einer Beisetzung wendet sich der Bestatter an den jeweiligen Friedhofsgärtner und schließt dort einen Dauergrabpflegevertrag ab. Gleichzeitig beantragt er die Beisetzung bei der Treuhandstelle und der Friedhofsverwaltung. Die Gebühren für das Nutzungsrecht und die Beisetzung einschließlich der Grabpflege sind an die Treuhandstelle zu überweisen, die damit auch die Gebührenrechnung der Stadt begleicht. Die Gebührenhöhe ist bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege in Köln (Telefon kostenlos: 0800 / 1516170) oder einem Mülheimer Friedhofsgärtner zu erfragen.

Urnengemeinschaftsgrab für Urnenbeisetzungen. Beisetzungsmöglichkeit: 16 Urnen

Die Treuhandstelle veranlasst auch die Aufstellung eines Grabmals durch einen Steinmetz, in das die Namen aller dort Beigesetzten eingearbeitet werden. Die Kosten hierfür sind in der Vertragssumme enthalten. In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte können 16 Urnen beigesetzt werden.
Diese Bestattungsform soll eine Alternative zu den Urnenwänden auf den Friedhöfen Broich und Dümpten darstellen. Wie bei den Urnenwänden entfällt für die Angehörigen jegliche Grabpflegeverpflichtung.

 

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Stand: 11.08.2011

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