Waldgrabstätten

Waldgrabstätten werden als Lichtungen in Baumbeständen für Sarg- und Urnenbeisetzungen angelegt.

Beisetzungsmöglichkeit:

  • je Stelle ein Sarg und/oder bis zu vier Urnen und
  • ein Sarg bis zu 1,00 m Länge (Kind) in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit

 

Wahlmöglichkeit:
Auf den Friedhöfen Broich, Speldorf und Hauptfriedhof

 

Ruhezeit:

  • 25 Jahre
  • Nachkauf/Wiederbelegung möglich

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Stand: 05.01.2012

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