Abwicklung von Schülerschäden
Das Rats- und Rechtsamt ist zuständig für die Bearbeitung und Regulierung von Schülerschäden.
Dazu gehören hauptsächlich Sachschäden von Schülerinnen und Schülern, Kindern in Kindergärten und mehr.
Als Sachschäden werden überwiegend Ersatz für Kleidung, Taschen und sonstige zum Schulgebrauch bestimmte Sachen der Schüler und Schülerinnen anerkannt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb und weiteren entstanden ist.
Haftpflichtansprüche gegen Schülerinnen und Schüler entstehen zumeist bei Betriebspraktika.
Für die Ansprüche gelten Höchstgrenzen.
Schadenfälle sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat schriftlich zu melden. Verwenden Sie bitte dafür den Vordruck "Schadenmeldung Schülerunfall", diesen können Sie als PDF-Datei aus dem Anhang herunterladen.
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Stand: 30.03.2020
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