Abwicklung von Schüler*innenschäden

Abwicklung von Schüler*innenschäden

Das Rats- und Rechtsamt ist zuständig für die Bearbeitung und Regulierung von Schüler*innenschäden.

Schülerin mit Rucksack, Schultasche. Infos zur Abwicklung von Schülerschäden. - Pixabay

Dazu gehören hauptsächlich Sachschäden von Schüler*innen, Kindern in Kindergärten und mehr.

Als Sachschäden werden überwiegend Ersatz für Kleidung, Taschen und sonstige zum Schulgebrauch bestimmte Sachen der Schüler*innen anerkannt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb und weiteren entstanden ist.

Haftpflichtansprüche gegen Schüler*innen entstehen zumeist bei Betriebspraktika. Für die Ansprüche gelten Höchstgrenzen.

Schadenfälle sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat schriftlich zu melden. Verwenden Sie bitte dafür den Vordruck "Schadenmeldung Schülerunfall", diesen können Sie als PDF-Datei aus dem Anhang herunterladen.

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Stand: 02.04.2024

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