Bankbriefauskunft / Zulassungsbescheinigung Teil II-Auskunft

Bankbriefauskunft / Zulassungsbescheinigung Teil II-Auskunft

Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise den Fahrzeugbrief, zum Beispiel wegen Sicherungsübereignung oder einer Finanzierung.

Fahrzeuganmeldung, PKW-Zulassung, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Bankbriefauskunft, Autos: Das Foto zeigt den Ausschnitt eines Fahrzeugbriefs im Hintergrund ein Formular mit dem Titel Anmelden - Canva

Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle (z. B. Bank, Leasingunternehmen) gesendet wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) beziehungsweise der Fahrzeugbrief bereits im Bürgeramt vorliegt.

Falls ja, haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, online einen Termin mit dem Bürgeramt für Ihre Kfz-Angelegenheit zu vereinbaren.

Für Ihre Suche benötigen Sie die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie entweder das zugehörige Kfz-Kennzeichen oder die Namen der Fahrzeughalter*innen.

Suchanfrage starten

Kontakt


Stand: 13.11.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel