Freilaufflächen für Hunde
Sie wollen sich darüber informieren, wo Ihr Hund frei laufen darf und wo nicht? Dann sind Sie hier richtig!
Zu Beginn jedoch direkt die schlechte Nachricht:
Die einzige tatsächliche Freilauffläche ist die ausgewiesene Hundeauslauffläche im Auberg.
Die gute Nachricht: Das heißt aber nicht, dass Sie Ihren Hund in allen anderen Bereichen zwingend an die Leine nehmen müssen.
Überblick der verschiedenen Bereiche
Wald
Auf Waldwegen darf ein Hund unangeleint geführt werden. Aber Vorsicht: Neigt Ihr Hund dazu vom Weg abzuweichen und haben Sie ihn nicht immer unter Kontrolle? Dann müssen Sie Ihren Hund an die Leine nehmen.
Landschaftsschutz und Naturschutzgebiete
Freilaufende Hunde stören und beunruhigen wildlebende Tiere. Zum Schutz dieser wurden die Schutzgebiete festgesetzt. Wenn Sie gewährleisten können, dass Ihr Hund "bei Fuß" geht und auf den ausgewiesenen Wegen bleibt, können Sie Ihren Hund unangeleint führen.
Sollte die Grünstreife des Ordnungsamtes im Wald, Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten beobachten, dass der Hund nicht unter Ihrer Kontrolle steht, kann ein Verwarngeld und die Aufforderung den Hund anzuleinen von Ihnen gefordert werden.
Städtische Grünanlagen
In städtischen Grünanlagen sind Sie verpflichtet Ihren Hund anzuleinen.
Auch hier kontrolliert die Grünstreife des Ordnungsamtes die Einhaltung der Anleinverpflichtung. Ein Verstoß kann ebenfalls mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Spielplätze und das eingezäunte MüGa-Zentralgelände
Hier darf Ihr Hund leider nicht mitkommen. Besuchende, die trotz des Verbotes auf diesen Flächen einen Hund mitführen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Zum Schutz spielender Kinder schreitet das Ordnungs- und Umweltamt hier rigoroser ein, als an anderen Orten.
Einkaufsbereiche und Wohnbereiche
In Einkaufsstraßen, eng bebauten Straßen in denen mit vielen Fußgänger*innen zu rechnen ist, müssen Sie Ihren Hund ebenfalls anleinen.
Für "gefährliche Hunde" gelten Sonderregelungen.
Kontakt
Stand: 09.02.2022
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