Gutachtenwesen / Amtsärztliche Atteste
Im Gesundheitsamt werden personenbezogene Gutachten ausschließlich für Mülheimer Bürger*innen erstellt wie zum Beispiel:
- Einstellungsuntersuchungen für Angestellte und Beamt*innen im öffentlichen Dienst
- Untersuchungen zur Frage der gesundheitlichen Eignung bei Beamt*innen
- Medizinische Gutachten für öffentlich-rechtliche Auftraggebende
- Amtsärztliches Attest zur Prüfungsunterbrechung
- Steuerliche Absetzung von Kuren oder anderen medizinischen Leistungen
Bei Fragen zu den einzelnen Gutachten können Sie sich gerne mit uns telefonisch in Verbindung setzen.
Attest zur Prüfungsunterbrechung
Voraussetzungen für ein Attest zur Prüfungsunterbrechung sind das persönliche Erscheinen und bei vorhandener Erkrankung die Vorlage eines aktuellen Attestes des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, welches die Diagnose (Krankheitsbezeichnung), die Beschwerdesymptomatik und die Dauer der Prüfungsunfähigkeit (Datum: von... bis...) beinhaltet.
Das Attest kann im Stadtärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes ausschließlich für Mülheimer Bürger*innen ausgestellt werden.
Sprechzeiten hierfür sind täglich von 8.00 bis 12.30 Uhr.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass rückwirkend keine Atteste ausgestellt werden können, was bedeutet, dass die Vorlage des Attestes am Tag der Feststellung der Erkrankung durch den Hausarzt oder die Hausärztin bis 12.30 Uhr im Gesundheitsamt erfolgen muss.

Gebühren
Die Höhe der Gebühr für die Ausstellung dieser Gutachten beziehungsweise Atteste ist vom Zeitaufwand abhängig und beträgt mindestens 71,68 Euro.
Der entsprechende Betrag ist bei Untersuchung zur Prüfungsunterbrechung in bar zu entrichten.

Kontakt
Stand: 10.02.2022
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