Archiv-Beitrag vom 04.03.2022Neuigkeiten für Hochzeitspaare

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Gästezahl bei standesamtlichen Trauungen

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Aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen hat der Krisenstab jetzt die Regeln für unsere standesamtlichen Trauungen angepasst, teilt Stadtsprecher Volker Wiebels mit.
 
Vor allem freue ich mich für unsere Paare, dass ab sofort unter bestimmten Bedingungen auch wieder Trauungen ohne Maskenpflicht möglich sind, so die Leiterin des Standesamtes, Katrin Dente.

Grundsätzlich gilt für Trauungen:

Weniger Gäste und ein Mindestabstand von 1,5 Meter: keine Maskenpflicht 

Mehr Gäste ohne Mindestabstand: mit Maskenpflicht

Ab sofort dürfen in den Trauzimmern folgende Personenkreise an den Eheschließungen teilnehmen:

  • Trausaal (Rathaus): 20 Gäste mit Maske oder 8 Gäste ohne Maske
  • Aquarius: 50 Gäste mit Maske oder 12 Gäste ohne Maske
  • Wappenzimmer / Schloß Broich: 40 Gäste mit Maske oder 12 Gäste ohne Maske
  • Rittersaal / Schloß Broich: 60 Gäste mit Maske oder 20 Gäste ohne Maske
  • Schloß Styrum: 40 Gäste mit Maske oder 16 Gäste ohne Maske
  • Weiße Flotte: 82 Gäste mit Maske oder 20 Gäste ohne Maske

Jeweils zuzüglich Hochzeitspaar, Trauzeug*innen, 1 Fotograf*in.
Weiterhin werden Kinder ab 3 Jahren bei der Ermittlung der Gästezahl berücksichtigt.
 
Zudem gelten für unsere Trauungen folgende Regelungen:

  • Die Maskenpflicht entfällt während der Trauung für den/die Standesbeamt*in und das Hochzeitspaar.
  • Weiterhin gilt aber die Pflicht zur Händedesinfektion.

Kontakt


Stand: 06.05.2022

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