Neubau oder Ersterwerb für Selbstnutzende

Neubau oder Ersterwerb für Selbstnutzende

Hausbau, Wohnungsbau, Gebäudeeigentum, Wohnungsmarkt, Neubau, Baustelle - Pixabay

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums wieder zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Hierbei liegt der Fokus weiterhin auf Familien, die - zum Beispiel mit zwei Kindern - Fördermittel in Höhe von bis zu 194.000 Euro erhalten können. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Förderpauschale um 20.000 Euro. Wird das angestrebte Objekt im Hinblick auf die Zukunft barrierefrei errichtet, können weitere 10.000 Euro Darlehen gewährt werden. Fördervoraussetzung ist der Nachweis von Eigenkapital in Höhe von 15 Prozent der Gesamtkosten des Objektes. Dieses erforderliche Eigenkapital kann in Form von Bargeld und Guthaben, Selbsthilfeleistungen, Wert eines vorhandenen Grundstückes sowie durch den Eigenleistungsersatz erbracht werden. Ferner muss eine entsprechende Einkommensgrenze eingehalten werden, die bei einem Vier-Personen-Haushalt bei maximal 59.438,00 Euro Bruttojahreseinkommen liegt. Unter bestimmten Bedingungen sind Abzugsbeträge möglich, die ein höheres Einkommen zulassen.

Auch in 2022

Das Land NRW stellt für den Erwerb bereits vorhandenen Wohnraums Fördermittel in gleicher Höhe wie bei Neubau oder Ersterwerb zur Verfügung.

Auf Antrag kann ein Betrag in Höhe von bis zu 15 % des Gesamtförderdarlehens als Eigenleistungsersatz anerkannt werden.

Neu in 2022

Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass – nicht rückzahlbar!) in Höhe von nunmehr sogar 10 % des gesamten Förderdarlehens gewährt werden.

Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 25.000 Euro bewilligt werden. 

Konditionen

Die Konditionen für diese Förderprogramme sind angemessen: der Zinssatz beträgt lediglich 0,5 %. Zusätzlich wird ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von weiteren 0,5 % jährlich erhoben. Die Tilgung im Neubaubereich beträgt 1 %, bei Erwerb bestehenden Wohnraumes 2 %.

Der günstige Zinssatz von 0,5 % wird weiterhin für die Dauer von 25 Jahren festgeschrieben. Erst danach erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensgrenze. Wird diese dann um nicht mehr als 40 % überschritten, verlängert sich die Zinsfestschreibung einmalig um weitere 5 Jahre.

Zu beachten ist:

Fördermittel müssen grundsätzlich vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrages für ein Eigenheim beziehungsweise eine Eigentumswohnung beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Ausführliche Informationen stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW zur Verfügung. Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie auch bei einer der unten genannten Ansprechpersonen.

Die zur Beantragung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie ebenfalls bei einer der unten genannten Ansprechpersonen oder Sie können sie sich online bei der NRW.BANK abrufen.

             Beispielgrafik Eigentumsförderung 2022 für das Land Nordrhein-Westfalen - Carola Hartung              

Unterlagen

Unterlagen

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
  • Falls schon konkrete Vorstellungen vorhanden sind ein Exposé, Wohnungsgrundriss oder ähnliches.

 

Gebühren

Gebühren

Bei Bewilligung eines Förderdarlehens betragen die Gebühren 500,00 Euro.

 

Kontakt

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Stand: 21.06.2022

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