Archiv-Beitrag vom 14.01.2021OB Marc Buchholz verfolgt aufmerksam die Diskussion der Idee zur Verkleinerung des Rates

Archiv-Beitrag vom 14.01.2021OB Marc Buchholz verfolgt aufmerksam die Diskussion der Idee zur Verkleinerung des Rates

Mit großer Aufmerksamkeit und Interesse hat Oberbürgermeister Marc Buchholz den WAZ-Artikel zur politischen Gremienarbeit gelesen (Mülheimer Politik streitet über die Länge der Etatreden). Marc Buchholz sieht keinen Streit, wie von den Medien berichtet. Der Oberbürgermeister nimmt aber sehr wohl wahr, dass auch die Kommunalpolitik sich Gedanken macht, wie die notwendige Gremienarbeit in der Stadt rechtssicher gestaltet werden kann. „Ich habe daher für den kommenden Mittwoch den Ältestenrat eingeladen und die Regeln für eine Verkleinerung auf den Hauptausschuss sind durch die Gemeindeordnung klar getroffen“, macht der OB deutlich. Bereits mit einer E-Mail vom 7. Januar hatte er die Ratsmitglieder gebeten, sich dahingehend zu äußern, ob der Rat in der Größe des Hauptausschusses tagen kann. „Erklären sich mindestens 36 Ratsmitglieder persönlich einverstanden wird am 19. Februar nicht der Rat, sondern der Hauptausschuss als kleineres Gremium an Stelle des Rates tagen. Gibt es hierfür nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit von 36 Zusagen, so bleibt mir keine andere Wahl, als den Rat in Gänze einzuladen. Es liegt also an den Ratsmitgliedern, über die Verkleinerung zu entscheiden. Sofern die in der Presse verlautbarten Standpunkte der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD Bestand haben, ist die Mehrheit gegeben und dann wird verkleinert getagt. Das wäre auch meine bevorzugte Lösung“. 

Im übrigen habe die Verwaltung mit E-Mail vom 12. Januar an die Mandatstragenden und Fraktionsgeschäftsstellen zu den Sitzungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse im Zeitraum 18. Januar bis 19. Februar 2021 erklärt, dass die Sitzungen zur Vorberatung der Haushaltsansätze für den am 19. Februar 2021 geplanten Haushaltsbeschluss des Rates stattfinden müssen, die Tagesordnungen aber auf das rechtlich und tatsächlich Entscheidungsnotwendige zu beschränken sind.

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Stand: 15.01.2021

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