Staatsangehörigkeitsausweis
Staatsangehörigkeitsausweise werden auf Antrag zum Nachweis oder zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt. Bei weiteren Fragen, für wen und unter welchen Voraussetzungen ein Ausweis ausgestellt werden kann, helfen Ihnen die unten genannten Ansprechpersonen.

Gebühren
Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung des Ausweises betragen 25,- Euro.

Kontakt
Stand: 02.11.2022
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